geschrieben von: Rudolf
Datum: 14.01.20 14:20
geschrieben von: Löschzug
Datum: 14.01.20 14:28
geschrieben von: Tebe
Datum: 14.01.20 14:37
geschrieben von: db4010
Datum: 14.01.20 14:43
Vor allem Beamte hatten da tatsächlich einen besseren Status.Früher© war das einfacher, man war von ... bis ... im Dienst, tat, was getan werden musste und im Falle eines Falles nahm der Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahr
geschrieben von: Falk12
Datum: 14.01.20 15:26
geschrieben von: E-Oldtimer
Datum: 14.01.20 17:13
Hallo,ich kann die Aufregung zwar verstehen und bin etwas verwundert, das die Hilfeleistung bei Rollstuhlfahrern und Müttern mit Kindern, was den Kinderwagen anbetrifft nicht versichert ist, aber ich habe auch schon erlebt, das ZUB sich geweigert haben älteren Damen, den völlig überdimensionierten Koffer in den ICE zu heben,
Kein Wunder, im damaligen Thread gab es dazu den passenden Satz: Früher, als Koffer noch keine Räder hatten, hat jeder nur so viel in seinen Koffer gepackt, wie er auch tragen konnte. Denn man muss immer mit Situationen rechnen, in denen man ihn tragen muss.was die Damen wegen der Größe und des Gewichts alleine niemals geschafft hätten, das hat man dann gesehen als durchaus kräftige Herren Mühe hatten den Koffer in den Zug zubekommen.
Es dürfte nicht kostenpflichtig, sondern aus Sicherheitsgründen schlicht verboten sein, sonst könnte man - ausreichend Körperkraft vorausgesetzt - alles mögliche in der Bahn transportieren. Man denke auch an das Pony in der Berliner S-Bahn, oder das Motorrad im russischen Linienbus.Allerdings habe ich dafür auch volles Verständnis, denn soweit ich mich an die AGB der DB erinnere steht darin, das mit dem Erwerb der Fahrkarte "ein tragbares Handgepäckstück" kostenfrei befördert wird. Alles andere wäre eigentlich kostenpflichtig und müsste extra bezahlt werden und dann könnte man wahrscheinloch auch Hilfe verlangen.
Und warum geht das heute nicht? Wenn die Absicherung 'privatwirtschaftlich' sein muß, kann ja der 'Dienstherr' eine Versicherung abschließen.Früher© war das einfacher, man war von ... bis ... im Dienst, tat, was getan werden musste und im Falle eines Falles nahm der Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahr.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.01.20 17:14
Irgendwo steht aber auch, daß Kinder befördert werden. Sogar kostenlos.Allerdings habe ich dafür auch volles Verständnis, denn soweit ich mich an die AGB der DB erinnere steht darin, das mit dem Erwerb der Fahrkarte " ein tragbares Handgepäckstück" kostenfrei befördert wird. Alles andere wäre eigentlich kostenpflichtig und müsste extra bezahlt werden
geschrieben von: VT
Datum: 14.01.20 17:49
Von wegen.Wolfram D. schrieb:
Zitat:Vor allem Beamte hatten da tatsächlich einen besseren Status.Früher© war das einfacher, man war von ... bis ... im Dienst, tat, was getan werden musste und im Falle eines Falles nahm der Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahr
Der D-Takter
geschrieben von: Lok Leipzig
Datum: 14.01.20 18:17
Am besten in etwas offiziellem... Zum Beispiel hier: [www.bahn.de] und auch Inside Bahn wäre eine gute Idee: [inside.bahn.de] Da finden wir sogar folgenden Satz als Tip: "Bitten Sie stets das Zugpersonal oder Ihre Mitreisenden um Hilfe – das erspart Ihnen und Ihrem Kind viel Stress."Irgendwo steht aber auch, daß Kinder befördert werden. Sogar kostenlos.
geschrieben von: MD 612
Datum: 14.01.20 18:33
Es geht aber nicht um Haftpflichtschäden, sondern um eigene Gesundheitsschäden der Kollegen, die durch Hilfeleistungen entstehen könnten. Da ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig und nicht eine eventuell vorhandene Diensthaftpflichtversicherung. Und ja, es gab schon Fälle, da sperrten die sich gegen eine Regulierung in Form des zu zahlenden Verletztengeldes, was anstelle des Krankengeldes bei Arbeitsunfällen fließen müsste. Da ging es allerdings nicht um die Hilfe beim Hineinheben eines Kinderwagens, sondern (zumindest bei einem mir direkt bekannten Fall) um die gutgemeinte Hilfe beim Rausheben eines besetzten Rollstuhls.Ich würde dieser "kundenfreundlichen" Schaffnerin empfehlen eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen
Die Bahn hat doch heute bereits auf Twitter geantwortet, dass die ursprüngliche Aussage falsch gewesen wäre, die Mitarbeiter natürlich versichert und auch in diesen Fällen zur Hilfe aufgefordert seien. Nur wird das jetzt (natürlich) nicht mehr ohne weiteres geglaubt.Tja, liebe DB-Mitarbeiter: könnte bitte irgendjemand mal belegen - diese Aussage geistert von den üblichen Fahrgastfeinden ja schon länger auch durch unser Forum - dass es Euch wirklich aus haftungsrechtlichen Gründen verboten ist Reisenden zu helfen? Dann doch bitte jetzt mal die Hosen runterlassen.
geschrieben von: MD 612
Datum: 14.01.20 18:36
Im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen eintritt, ist die Bahn kein Selbstversicherer.Die DB als Selbstversicherer kann das ja machen wie sie mag.
geschrieben von: StellwerkPsf
Datum: 14.01.20 18:46
This forum is powered by Phorum.
Eugenol template is a free semantic and xhtml valid theme for Phorum edited under GPL by PROMOPIXEL.
Dieses Forum ist ein kostenloser Service der Zeitschrift Drehscheibe und von Drehscheibe Online (www.drehscheibe-online.de)