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Lok Leipzig schrieb:
Ich würde dieser "kundenfreundlichen" Schaffnerin empfehlen eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen sowas hat man heute einfach oder gleich den Job aufzugeben. So ein Verhalten geht gar nicht.


Es dreht sich um die Frage ob diese Tätigkeit zu den normalen Tätigkeiten eines Zub gehört und damit darum ob eine Verletzung dabei als Arbeitsunfall anerkannt wird, das liegt bei der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Die Fakten sind einfach dass sie für einen nicht unerheblichen Teil der Reise KEINEN Sitzplatz hatte.
Zitat
Verstehe dieses Geschrei um ein angebliches "PR-Desaster" nicht. Diese Aussage bzw. dieses Gerücht darum, dass die Bahnmitarbeiter auf dem Zug für sowas nicht versichert sind, höre ich schon seit Jahren auf unterschiedlichen Kanälen. Irgendwoher muss es also kommen, und der Kerl aus dem SocialMedia-Team hat es eben in einem gewohnt höflichen Tweet als Antwort geschickt. Dass darüber intern keine Klarheit herrscht sollte wohl, gerade hier auf DSO, auf Verständnis stoßen.
Es sollte auf Verständnis stoßen, dass über etwas intern keine Klarheit herrscht??

Unklarheiten sind dafür da, geklärt zu werden. Die DB wird ja wohl kundige Juristen haben, die gefragt werden können, bevor jemand vorschnell eine falsche Antwort gibt?

Und wenn ein Mitarbeiter nicht versichert ist, wenn er einer Mutter mit Kinderwagen hilft, dann hat die DB ihre Mitarbeiter offensichtlich schlecht versichert!!

Zumal diese Frage ja zweitrangig ist. Sollte es wirklich eine Versicherungslücke geben und es passiert etwas, muss eben der Arbeitgeber selbst einspringen, da geht die DB ja nicht pleite von.

Re: Neues Problem

geschrieben von: D.

Datum: 14.01.20 19:57

Thomas I schrieb:
Wenn dir Fehler unterlaufen nimmt der Dienstherr keine Fürsorgepflicht wahr, er nimmt dich in Regress.
Der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, Fehler oder Fehlentscheidungen und die daraus entstehenden Konsequenzen zu tragen.
Allerdings haftet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bereits fuer einfache Fahrlaessigkeit, der Beamte dem Dienstherrn erst fuer grobe Fahrlaessigkeit.
StellwerkPsf schrieb:
"Diese Social Media Abteilung der DB ist ja wirklich peinlich, ich dachte mir ja eigentlich ds nach dem Greta Patzer hier mal sensibler herangegangen wird. Der Greta Patzer war sogar beim letzten Konzerntreffen DB Thema."

Die Bahn hat alles richtig gemacht. Der "Patzer" ist der Social Media Abteilung von Greta Thunberg passiert, die es sich nicht vorstellen konnte, dass die Bahn die Fakten auf den Tisch bringt und öffentlich macht, wie es wirklich war. Die Leute lassen sich halt doch nicht so einfach für dumm verkaufen, wie man dachte.
Die Bahn hat private Daten an Dritte weitergegeben. Da kann man nur schwer sagen, dass sie alles richtig gemacht hat. Ich möchte auch nicht, dass meine Reservierungsdaten veröffentlicht werden.

Re: Neues Problem

geschrieben von: VT605

Datum: 14.01.20 20:35

Wolfram D. schrieb:
Das Problem - sicher nicht nur der Social-Media-Abteilung - ist, dass man gar nicht so absurd denken kann, wie manchmal vor Gericht entschieden wird.
Wenn z.B. der Sturz auf der vom Arbeitgeber ausgestatten Toilette nicht als Arbeitsunfall gilt: [www.t-online.de] , dann muss man sich über solche Antworten (und das Verhalten des Personals) nicht wundern. Es könnte ja ein Anwalt der Versicherung auf die Idee kommen, diese Handreichung als privates Entgegenkommen zu sehen? Und wenn die Zubine dann nicht lückenlos ihr Leistungsbild im Kopf hat, lehnt sie aus "Sicherheit" erstmal ab.

Früher© war das einfacher, man war von ... bis ... im Dienst, tat, was getan werden musste und im Falle eines Falles nahm der Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahr.

Gruß
Wolfram

Eben, das ist das beste Beispiel. Fällt man auf dem Weg zum Klo aufs Steißbein und bricht es sich ist man versichert, fällt man von der Klobrille und bricht sich das Steißbein ist man nicht versichert. Und im Prinzip ist es in diesem Fall genauso, es weiß niemand genau bei welchen Tätigkeiten man noch versichert ist und bei welchen nicht.

Re: Neues Problem

geschrieben von: Thomas I

Datum: 14.01.20 21:10

D. schrieb:
Thomas I schrieb:
Wenn dir Fehler unterlaufen nimmt der Dienstherr keine Fürsorgepflicht wahr, er nimmt dich in Regress.
Der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, Fehler oder Fehlentscheidungen und die daraus entstehenden Konsequenzen zu tragen.
Allerdings haftet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bereits fuer einfache Fahrlaessigkeit, der Beamte dem Dienstherrn erst fuer grobe Fahrlaessigkeit.
Es geht hier um die Haftung gegenüber Dritten.
Und da haftet der Beamte auch schon für einfache Fahrlässigkeit.
Wenn ich z.B. Mayer statt Meyer im Grundbuch eintrage kommen auf Meyer einige Kosten zu das zu ändern.
Und für die Kosten hafte ich als Grundbuchbeamter dem Meyer gegenüber in voller Höhe.
Und wenn dem Meyer dadurch ein gutes Geschäft entgeht, hat er auch noch ein Schadenersatzanspruch.
Für den hafte ich auch vollumfänglich.
Aber sie kann darüber hinausgehende Ansprüche übernehmen. Ist zwar zugegebenermaßen etwas umständlich. Aber ist nicht ausgeschlossen.
StellwerkPsf schrieb:
"Diese Social Media Abteilung der DB ist ja wirklich peinlich, ich dachte mir ja eigentlich ds nach dem Greta Patzer hier mal sensibler herangegangen wird. Der Greta Patzer war sogar beim letzten Konzerntreffen DB Thema."

Die Bahn hat alles richtig gemacht. Der "Patzer" ist der Social Media Abteilung von Greta Thunberg passiert, die es sich nicht vorstellen konnte, dass die Bahn die Fakten auf den Tisch bringt und öffentlich macht, wie es wirklich war. Die Leute lassen sich halt doch nicht so einfach für dumm verkaufen, wie man dachte.
Das klingt echt so, als ob ca. 60% der Informationen bei dir gar nicht angekommen sind.
Wie kann man sich an einer Diskussion beteiligen, wenn man nicht einmal alle Informationen hat?
StellwerkPsf schrieb:
"Diese Social Media Abteilung der DB ist ja wirklich peinlich, ich dachte mir ja eigentlich ds nach dem Greta Patzer hier mal sensibler herangegangen wird. Der Greta Patzer war sogar beim letzten Konzerntreffen DB Thema."

Die Bahn hat alles richtig gemacht. Der "Patzer" ist der Social Media Abteilung von Greta Thunberg passiert, die es sich nicht vorstellen konnte, dass die Bahn die Fakten auf den Tisch bringt und öffentlich macht, wie es wirklich war. Die Leute lassen sich halt doch nicht so einfach für dumm verkaufen, wie man dachte.
Oder, vielleicht, geht es in öffentlicher Unternehmenskommunikation nicht um eigenartige Rechthaberei und darum, die "Fakten auf den Tisch zu bringen" auf eine Art, die die DB noch schlechter dastehen lässt. Stattdessen darum, das Unternehmen positiv darzustellen. Die DB PR-Abteilung hat in der Thunberg-Sache ganz offensichtlich komplett versagt und einfach nur peinlich reagiert.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:01:15:01:59:15.
Praterstern schrieb:
StellwerkPsf schrieb:
"Diese Social Media Abteilung der DB ist ja wirklich peinlich, ich dachte mir ja eigentlich ds nach dem Greta Patzer hier mal sensibler herangegangen wird. Der Greta Patzer war sogar beim letzten Konzerntreffen DB Thema."

Die Bahn hat alles richtig gemacht. Der "Patzer" ist der Social Media Abteilung von Greta Thunberg passiert, die es sich nicht vorstellen konnte, dass die Bahn die Fakten auf den Tisch bringt und öffentlich macht, wie es wirklich war. Die Leute lassen sich halt doch nicht so einfach für dumm verkaufen, wie man dachte.
Oder, vielleicht, geht es in öffentlicher Unternehmenskommunikation nicht um eigenartige Rechthaberei und darum, die "Fakten auf den Tisch zu bringen" auf eine Art, die die DB noch schlechter dastehen lässt. Stattdessen darum, das Unternehmen positiv darzustellen. Die DB PR-Abteilung hat in der Thunberg-Sache ganz offensichtlich komplett versagt und einfach nur peinlich reagiert.
Das stimmt zwar, aber … nicht für DB-Jünger. Für die gilt § 1: "Die Bahn hat alles richtig gemacht." Und § 2: "Die Bahn = DB". Der ganze Rest stört nur, sowohl in Bezug auf § 1 als auch auf § 2.
"Eine Zugbegleiterin erzählt "Schleppe ich zu schwer, ist das mein Risiko""

[www.spiegel.de]


Auch Ströbele meldet sich zum Thema:

"Ströbele wirft Bahn "schweren Organisationsmangel" vor
Wer einen Rollator oder Rollstuhl braucht oder mit Kinderwagen reist, hat es oft schwer, in einen Zug hineinzukommen. Das erfuhr auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele - und kritisiert nun die Bahn."

[www.spiegel.de]



Schwarzwälder

Re: Tweet sorgt für PR-Desaster: Schwangere Mutter mit Kinderwagen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.01.20 07:54

vt95 schrieb:
StellwerkPsf schrieb:
"Diese Social Media Abteilung der DB ist ja wirklich peinlich, ich dachte mir ja eigentlich ds nach dem Greta Patzer hier mal sensibler herangegangen wird. Der Greta Patzer war sogar beim letzten Konzerntreffen DB Thema."

Die Bahn hat alles richtig gemacht. Der "Patzer" ist der Social Media Abteilung von Greta Thunberg passiert, die es sich nicht vorstellen konnte, dass die Bahn die Fakten auf den Tisch bringt und öffentlich macht, wie es wirklich war. Die Leute lassen sich halt doch nicht so einfach für dumm verkaufen, wie man dachte.
Die Bahn hat private Daten an Dritte weitergegeben. Da kann man nur schwer sagen, dass sie alles richtig gemacht hat. Ich möchte auch nicht, dass meine Reservierungsdaten veröffentlicht werden.
Dann darf ich aber auch nicht etwas posten, was sich nachher als unvollständig herausstellt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:01:15:07:54:44.

Das duerfte sich aendern

geschrieben von: Peter

Datum: 15.01.20 08:03

Hallo!

VT605 schrieb:
Fällt man auf dem Weg zum Klo aufs Steißbein und bricht es sich ist man versichert, fällt man von der Klobrille und bricht sich das Steißbein ist man nicht versichert. Und im Prinzip ist es in diesem Fall genauso, es weiß niemand genau bei welchen Tätigkeiten man noch versichert ist und bei welchen nicht.
Wobei sich die Rechtsprechung zum Thema "Toilettengang = eigenwirtschaftliche Taetigkeit?" aendern duerfte.

War der Gang zum WC jahrelang kein Arbeitsunfall, so wurde vor einiger Zeit im Fall einer Polizistin (=Beamtin) dies bejaht.
Damit ist der Weg frei zur obergerichtlichen Klaerung, damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung kommt.

Falls das die Absicht der Richter war, hier Klaerung herbeizufuehren: Clever. ;-)

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Re: Das duerfte sich aendern

geschrieben von: KHM

Datum: 15.01.20 08:26

Ganz abgesehen vom Versicherungsschutz: Wenn ich privat unterwegs bin, bin ich gegen sowas auch nicht versichert. Trotzdem würde ich mich IN GRUND UND BODEN schämen, Leuten mit Kinderwagen nicht zu helfen - noch dazu einer Schwangeren (!!!). Wenn dann der Arbeitgeber im Schadensfall blöd reagiert, umso schlimmer, aber das müsste dann eben mein Anwalt klären. Im Fall der Bahnbeschäftigten gibt es ja immerhin das Bild, wo der "Schaffner" den Kinderwagen mit in den Zug hebt, mit der Unterschrift "So kommen Sie sicher in den Zug."

DANKE!

geschrieben von: Peter

Datum: 15.01.20 10:06

Hallo!

KHM schrieb:
Ganz abgesehen vom Versicherungsschutz: Wenn ich privat unterwegs bin, bin ich gegen sowas auch nicht versichert. Trotzdem würde ich mich IN GRUND UND BODEN schämen, Leuten mit Kinderwagen nicht zu helfen - noch dazu einer Schwangeren (!!!). Wenn dann der Arbeitgeber im Schadensfall blöd reagiert, umso schlimmer, aber das müsste dann eben mein Anwalt klären. Im Fall der Bahnbeschäftigten gibt es ja immerhin das Bild, wo der "Schaffner" den Kinderwagen mit in den Zug hebt, mit der Unterschrift "So kommen Sie sicher in den Zug."
DANKE! Empathie und Hilfe sollten unter zivilisierten Menschen selbstverstaendlich sein.

Schliesslich kann jeder von uns jederzeit auch selbst auf Hilfe angewiesen sein.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Re: Neues Problem

geschrieben von: D.

Datum: 15.01.20 10:09

Thomas I schrieb:
Es geht hier um die Haftung gegenüber Dritten.
Und da haftet der Beamte auch schon für einfache Fahrlässigkeit.
Natuerlich nicht. Genau dafuer gibt es doch die Amtshaftung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG). Der Staat haftet nach Aussen, zusaetzlich bei Vorsatz auch der Beamte selbst. Und in Regress nehmen kann der Staat den beamten bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit.

Eigene Erfahrung

geschrieben von: Christian Snizek

Datum: 15.01.20 10:25

Selber erlebte ich ein ähnliches Fiakso/Disaster. Ich war auf Dienstfahrt in einem IC in CH unterwegs. Unmittelbar vor Basel aus der Innerschweiz kommen standen ein Zugbegleiter, ein Fahrgast mit Kinderwagen und einem zusätzlichen Kind und Reisegepäck an der Tür. Nach dem Halt wollte ich der Dame mit ihren Habseligkeiten helfen, diese und die Kinder aus dem Zug zu begleiten. Bei den Kindern und dem Kinderwagen schaute der Zub zwar recht wehmütig zu, aber er verkniff sich noch ein Einschreiten seinerseits. Als es allerdings an das Reisegepäck ging, hielt dieser unmittelbar meine Hand zurück, als ich an die Gepäckstücke greifen wollte, mit den Worten (freie Wiedergabe meinerseits), dass sie schließlich auch alleine mit ihrem Gepäck zurecht kommen soll, sie könne nicht immer auf Hilfe anderer zählen; zu dem sei ich da nicht abgesichert, wenn ich ihr helfen und etwas kaputt gehen würde. Umstehende Fahrgäste, die betreffende Dame sowieso und ich erst recht schauten da ziemlich doof, als sie das mitbekamen.

Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

(Unbekannt)





Re: Das duerfte sich aendern

geschrieben von: VT605

Datum: 15.01.20 10:58

KHM schrieb:
Ganz abgesehen vom Versicherungsschutz: Wenn ich privat unterwegs bin, bin ich gegen sowas auch nicht versichert. Trotzdem würde ich mich IN GRUND UND BODEN schämen, Leuten mit Kinderwagen nicht zu helfen - noch dazu einer Schwangeren (!!!). Wenn dann der Arbeitgeber im Schadensfall blöd reagiert, umso schlimmer, aber das müsste dann eben mein Anwalt klären. Im Fall der Bahnbeschäftigten gibt es ja immerhin das Bild, wo der "Schaffner" den Kinderwagen mit in den Zug hebt, mit der Unterschrift "So kommen Sie sicher in den Zug."

Privat und dienstlich ist aber ein Unterschied. Nehmen wir den dummen Fall an das man dabei umknickt mit dem Fuß und sich ein Band reißt. Wenn es privat passiert, ok, hat man Pech gehabt. Im Dienst ist es aber anders, einige Wochen mit bandagiertem Fuß rumlaufen, anfangs noch mit Krücken sind normal, man kann also seinen Beruf nicht ausüben und wird krankgeschrieben. Was passiert nach 6 Wochen, wenn es privat pssiert ist oder nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird muß man von den paar Kröten der Krankenkasse leben, wenn es aber ein Arbeitsunfall ist wird der Lohn weitergezahlt, das ist ein erheblicher Unterschied.

Re: Das duerfte sich aendern

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.01.20 12:10

VT605 schrieb:
KHM schrieb:
Im Fall der Bahnbeschäftigten gibt es ja immerhin das Bild, wo der "Schaffner" den Kinderwagen mit in den Zug hebt, mit der Unterschrift "So kommen Sie sicher in den Zug."
Privat und dienstlich ist aber ein Unterschied. Nehmen wir den dummen Fall an das man dabei umknickt mit dem Fuß und sich ein Band reißt. Wenn es privat passiert, ok, hat man Pech gehabt. Im Dienst ist es aber anders
Wenn der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit (sogar mit Fotos) damit wirbt, daß seine Beschäftigten beim Einladen des Kinderwagens helfen, dann kann er diese Hilfe nicht anderswo als Privatsache hinstellen.
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