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Ab Dezember sollen auf dem RE4 "Wupper-Express" zwischen Aachen und Dortmund die Fahrzeuge des RRX zum Einsatz kommen. Durch die beschleinigungsstärkeren Fahrzeuge vom Typ Desiro HC, soll sich die Reisezeit verkürzen und neue Anschlüsse hergestellt werden. Für die längeren Fahrzeuge müssen diverse Bahnsteige verlängert werden, was außer in Aachen-Schanz auch schon geschehen ist. Wie jetzt aus einer Beschlussvorlage des NVR zur Trassenanmeldung hervorgeht, ist mit einer Fertigstellung bis zum Fahrplanwechsel im Dezember nicht zu rechnen.Das geplante Vorgehen ist daher, zwischen Aachen Hbf und Aachen West die hintere Einheit verschlossen mitzuführen und erst dort zu öffnen. In Gegenrichtung soll die hintere Einheit in Aachen West geräumt und verschlossen werden. Man rechnet damit, dass dieses Vorhegen einen Teil des Fahrzeitgewinns durch die neuen Fahrzeuge auffressen wird, wenn auch nicht den gesamten.

Hintergrund: Ende letzten Jahres wurden am Haltepunkt die Geländer an den Bahnsteigen abmontiert und Bauzäune aufgestellt. Nachdem viele Wochen keine Bautätigkeit erkennbar war, wurden die zäune wieder entfernt und das Geländer wieder befestigt. Seit dem ist alles wieder so als wäre nichts geschehen. Die genauen Hintergründe sind mir leider völlig unklar.

[sdnet.nvr.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:06:12:16:51.
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
westring schrieb:
Hallo
wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?
Da müsste man sicherstellen, dass alle die in Schanz aussteigen wollen in den richtigen Zugteil einsteigen bzw. noch genug Möglichkeit zum Wechseln haben. Das dürfte insbesondere aus Richtung Aachen schwierig werden.
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring

Wenn du eingesperrt wirst ist es Freiheitsberaubung, deine Frage erklärt sich von selbst, dass das verboten ist, daher hättest du dir das selber beantworten können.
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
Diese Frage stellt sich mir auch.
Auf dem RE 7 (Rheine/Münster - Krefeld) blieben während der Bauphase am Wuppertaler Hauptbahnhof (Gleis 1) jeweils die hinteren beiden Türen des zweiten Triebwagens geschlossen. Derartige Aktionen sind doch bei einem RRX-Zug sicher auch möglich?

Vielleicht hält vom zweiten RRX-Teil die erste Tür in Aachen-Schanz sogar noch am Bahnsteig. Und sonst müssten doch nur die Fahrgäste, die in Aachen-Schanz aussteigen möchten, rechtzeitig informiert werden, den ersten Zugteil zu benutzen beziehungsweise spätestens einen Bahnhof vorher in den ersten Zugteil umzusteigen.

Ach übrigens:
Auf der RB 48 (Wuppertal - Köln/Bonn) fuhr doch einige Wochen bis Monate auch ein RRX-Zug als Ersatzzug. Und hierbei war der Ein- und Ausstieg in Leverkusen-Schlebusch (wegen des niedrigen Bahnsteigs) nur durch eine Tür möglich, an der dann eine Ein- und Ausstiegshilfe zum Einsatz kam.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:06:11:22:30.
Anbeku schrieb:
westring schrieb:
Hallo
wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?
Da müsste man sicherstellen, dass alle die in Schanz aussteigen wollen in den richtigen Zugteil einsteigen bzw. noch genug Möglichkeit zum Wechseln haben. Das dürfte insbesondere aus Richtung Aachen schwierig werden.


Auch dann ist es gesetzlich verboten. Du darfst keine Leute einsperren.

Nein geht nicht

geschrieben von: BR146106

Datum: 06.03.20 11:30

Moin,

ein vollkommen verschlossenes Fahrzeug darf nicht besetzt werden, weil es keine Möglichkeiten gibt, es zu verlassen. Auch nicht für nur einen Bahnsteig auf der Strecke, denn stell dir vor es passiert ein Notfall und du brauchst Hilfe in diesem Fahrzeug.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]
3429 002 schrieb:
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
Wenn du eingesperrt wirst ist es Freiheitsberaubung, deine Frage erklärt sich von selbst, dass das verboten ist, daher hättest du dir das selber beantworten können.

Ohje... dann müsste die Stadtbahn Karlsruhe täglich über 100 illegale Halte durchführen! In Kirschbaumwasen, Rotenbach, Höfen Nord und Wieslensdorf ist der Ausstieg nur im ersten Fahrzeug an den ersten beiden Türen möglich. Im zweiten oder sogar dritten Fahrzeug ist man gezwungen im Zug zu bleiben. Auf diesen Umstand wird je am Halt davor in der Ansage hingewiesen, sodass umgestiegen werden kann. Wüsste nicht was daran illegal sein soll.
3429 002 schrieb:
Anbeku schrieb:
westring schrieb:
Hallo
wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?
Da müsste man sicherstellen, dass alle die in Schanz aussteigen wollen in den richtigen Zugteil einsteigen bzw. noch genug Möglichkeit zum Wechseln haben. Das dürfte insbesondere aus Richtung Aachen schwierig werden.

Auch dann ist es gesetzlich verboten. Du darfst keine Leute einsperren.
Das macht man doch bei einem Halt auf freier Strecke auch!

Als ich vor ein paar Jahren mal mit der AVG mit einem zweiteiligen Zug von Bad Wildbad nach Pforzheim fuhr, wurden an einem Bedarfshaltepunkt (Höfen/Enz Nord?) wegen des kurzen Bahnsteiges auch nur die beiden ersten Türen des ersten Wagens freigegeben.

Bemerke den Unterschied!

geschrieben von: BR146106

Datum: 06.03.20 11:32

Moin,

zwischen vollkommen verschlossen und nur ein oder zwei Türen für einen Bahnsteig. Das es sogenannte Teilverschlüsse gibt, kommt immer mehr vor, weil man mit den nötigen ausbauten nicht nachkommt.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]
3429 002 schrieb:
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
Wenn du eingesperrt wirst ist es Freiheitsberaubung, deine Frage erklärt sich von selbst, dass das verboten ist, daher hättest du dir das selber beantworten können.
Dann erklär das doch mal bitte GoAhead BW, die machen genau das (Türen öffnen nur am vorderen Fahrzeug der Doppeltraktion) mehrfach täglich...

Re: Nein geht nicht

geschrieben von: Anbeku

Datum: 06.03.20 11:35

BR146106 schrieb:
ein vollkommen verschlossenes Fahrzeug darf nicht besetzt werden, weil es keine Möglichkeiten gibt, es zu verlassen. Auch nicht für nur einen Bahnsteig auf der Strecke, denn stell dir vor es passiert ein Notfall und du brauchst Hilfe in diesem Fahrzeug.
Im Notfall kann man doch immer noch die Notentriegelung betätigen. Ist ja bei einem Halt auf freier Strecke auch nicht anders.
Heckeneilzugfan schrieb:
Und sonst müssten doch nur die Fahrgäste, die in Aachen-Schanz aussteigen möchten, rechtzeitig informiert werden, den ersten Zugteil zu benutzen beziehungsweise spätestens einen Bahnhof vorher in den ersten Zugteil umzusteigen.

Aus Richtung Aachen gibt es aber keinen Bahnhof vorher, da müssten die Leute schon vor dem Einstieg in Aachen Hbf informiert werden.

Re: Nein geht nicht

geschrieben von: BR146106

Datum: 06.03.20 11:42

Moin,

und dann fällt man in den tiefen des Schotters. Dazu kommt, geht es auch wenn die Türen nur Technisch verschlossen sind? Denn nichts anderes wird ja gemacht, oder eben mechanisch, durch den vierkant an den Türen, nur dann hilft auch keine Notentriegelung, weil die Türen mechanisch verschlossen sind.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]
Hallo
Wer den Haltepunkt Schanz kennt fragt sie eh wie der verlänger werden soll. Auf einer Seite ist ein Enger Tunnel und auf der anderen Seite eine Schmale Brücke.
Das geht eigentlich nur mit einer Komplizierten neuen Brückenkonstruktion. Was sehr Zeitaufwendig und Kostenintensive ist.
3429 002 schrieb:
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
Wenn du eingesperrt wirst ist es Freiheitsberaubung, deine Frage erklärt sich von selbst, dass das verboten ist, daher hättest du dir das selber beantworten können.
Hallo,

nein, es handelt sich nicht um Freiheitsberaubung! Ansonsten wären sämtliche Türverriegelungssysteme bei der Eisenbahn illegal. Es gibt sicherheitsrelevante Gründe für diese Verriegelung. Viele Züge halten nicht an allen Bahnhöfen. Ist das dann auch Freiheitsberaubung? Es gäbe in Aachen West die Möglichkeit des Wechsels der Einheit. Durch Durchsagen und Anzeigen kann dies deutlich gemacht werden. Das Strafrecht ist somit an dieser Stelle kein Problem.

Gruß
westring

Re: Nein geht nicht

geschrieben von: westring

Datum: 06.03.20 12:19

BR146106 schrieb:
Moin,

und dann fällt man in den tiefen des Schotters. Dazu kommt, geht es auch wenn die Türen nur Technisch verschlossen sind? Denn nichts anderes wird ja gemacht, oder eben mechanisch, durch den vierkant an den Türen, nur dann hilft auch keine Notentriegelung, weil die Türen mechanisch verschlossen sind.

gruß carsten
Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, dass wie du sagst, es nicht erlaubt ist. Allerdings kann ich hier keinen signifikanten Unterschied zu durchfahrenden Zügen und Halten auf freier Strecke erkennen. Frage ist, ob es ein Gesetz gibt (eher unwahrscheinlich), eine Verordnung (möglich) oder eine DB-Richtlinie (sehr wahrscheinlich) gibt.

Fraglich ist auch, ob die Türblockade beim Desiro HC in RRX-Ausführung technisch (und zulassungstechnisch) überhaupt nur für einen Zugteil aufgehoben werden kann. Vermutlich eher nicht.

Gruß
westring



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:06:12:21:45.
3429 002 schrieb:
westring schrieb:
Hallo,

wäre es eigentlich rechtlich zulässig und technisch möglich, dass die hintere Einheit nicht geräumt wird, sondern nur beim Halt in Aachen-Schanz die Türen verschlossen bleiben und kein Fahrgastwechsel möglich ist, Fahrgäste aber weiterhin in Aachen Hbf und West ein- bzw. aussteigen können?

Gruß
westring
Wenn du eingesperrt wirst ist es Freiheitsberaubung, deine Frage erklärt sich von selbst, dass das verboten ist, daher hättest du dir das selber beantworten können.
Wo ist das Freiheitsberaubung?
Wenn der Fern-Busfahrer dir nicht erlaubt an der roten Ampel oder an der Mautstelle in Frankreich auszusteigen, nur weil der Bus dort anhaelt ist das eine Betriebliche Massnahme. Die Haltestellenpolitik ist doch klar. Und wenn man den Kunden es vorher sagt, dann kann man es machen. Zuhoeren ist Voraussetzung.

Was machst du eigentlich wenn dein Zug umgeleitet wird und nicht in Bonn haelt? Vorher/Nachher aussteigen oder eine Anzeige wegen "Freiheitsberaubung" verfassen?

Du solltest bei deiner "Kritik" mit so grossen Worten bitte vorsichtig sein. Das ist nicht gut fuers Klima.

BR752

http://www.wohlfuehlbahnhoefe.de/img2214_m1.jpg
91 80 6 110 504-9 D-DB schrieb:
Wer den Haltepunkt Schanz kennt fragt sie eh wie der verlänger werden soll. Auf einer Seite ist ein Enger Tunnel und auf der anderen Seite eine Schmale Brücke.
Das geht eigentlich nur mit einer Komplizierten neuen Brückenkonstruktion. Was sehr Zeitaufwendig und Kostenintensive ist.
Die Bahnsteige sollten wohl auf die Brücke verlängert werden. Das ist sicherlich aufwändig, aber das kann ja nicht das Problem sein. Man fängt ja nicht einfach eine Baustelle an und stellt dann fest: Das ist ja aufwändig! Wobei mich mittlerweile wohl nicht mal das mehr wundern würde.
Was ein Aufschrei, der Desiro HC kann jede Tür einzeln verschliessen oder freigeben, wenn kein Bahnsteig an der Tür ist.

Seit wann soll der aktuelle RE4 in Traktion fahren oder werden die heutigen Verstärkerzüge entfallen und durch der Planzug in Traktion bis Düsseldorf geführt?
Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -