geschrieben von: SNCF 141R1244
Datum: 02.02.23 11:59
geschrieben von: trambaer
Datum: 02.02.23 13:22
geschrieben von: Differdinger Mast
Datum: 02.02.23 21:06
geschrieben von: wumag24
Datum: 02.02.23 21:30
geschrieben von: tram
Datum: 03.02.23 07:37
geschrieben von: SNCF 141R1244
Datum: 03.02.23 19:15
geschrieben von: Differdinger Mast
Datum: 03.02.23 20:28
geschrieben von: Stephan Rosen
Datum: 04.02.23 23:51
geschrieben von: smt-dd
Datum: 05.02.23 19:02
geschrieben von: Stephan97
Datum: 05.02.23 21:07
geschrieben von: Dietmar Krebs
Datum: 06.02.23 06:22
geschrieben von: chris2018
Datum: 09.02.23 17:27
geschrieben von: Stephan97
Datum: 10.02.23 19:54
Na da bin ich doch jetzt mal gespannt an welchen Orten eine solche orangefarbene Ausführung hängen soll. Mir sind nämlich keinerlei bekannt.wobei in FR die besonders "kritischen" Signale eine "orangefarbene" Ausführung haben - aber eine Beeinflussung gibt es hier wohl trotzdem nicht, da kenne ich mich nicht aus.
geschrieben von: Bahnater_Bade
Datum: 13.02.23 07:17
geschrieben von: der weiße bim
Datum: 13.02.23 18:52
Das entscheidet das Unternehmen, aber nicht allein. Kündigungen unterliegen der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats und können wie jede Verwaltungsentscheidung angefochten werden.Was bedeutet das für den Fahrer der Unglücksbahn? Verliert er seinen Job, weil es Verletzte gab?
Ja sicher. Alle Fahrzeuge im Straßenverkehr muss der Halter versichern.Sind die Straßenbahnen überhaupt versichert?
geschrieben von: Zugsicherer
Datum: 14.02.23 15:48
Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für Kraftfahrzeuge und Anhänger, und das mit einigen Ausnahmen. Außerdem betrifft das nur Haftpflicht und keine Schäden am eigenen Fahrzeug.Alle Fahrzeuge im Straßenverkehr muss der Halter versichern.
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