04 - Historisches Forum
Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum
Ausprobieren und Üben bitte das
Testforum aufsuchen!
Bilder, Dokumente, Berichte und Fragen zur Vergangenheit der Eisenbahn und des öffentlichen Nahverkehrs - Bilder vom aktuellen Betriebsgeschehen bitte nur im Zusammenhang mit historischen Entwicklungen veröffentlichen. Das Einstellen von Fotos ist jederzeit willkommen. Die Qualität der Bilder sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zur gezeigten Situation stehen.
Dies ist KEIN Museumsbahnforum! Bilder, Meldungen und Fragen zu aktuellen Sonderfahrten bitte in die entsprechenden Foren stellen.
Hallo zusammen,
es scheint ja nix zu geben, was es nicht gibt. Gestern habe ich die abgebildete alte Postkarte bekommen. Wie aussieht, gab und gibt es bei den Eisenbahnern auch solche, die sich hobbymäßig mit Amateurfunk beschäftigen. Zu dem Thema an sich findet man hier was:
[
www.efa-dl.de]
In dem Zusammenhang scheint man wohl auch die abgebildeten Postkarten verwendet zu haben. Allerdings zu welchem Zweck ? Hat da jemand im Hifo aufklärende Infos zu ? Vielen Dank schon mal.
Beste Grüße
Frank
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 10.11.12 16:18
Hallo,
Die Postfunkkarten dienten den Amateurfunkern als Beweis für ihre Funkkontakte und wurden weltweit ausgetauscht. Die Krönung eines Amateurfunkers war eine Postfunkkarte einer Antarktisstation. Während des Funkkontaktes wurden die Adressen getauscht und anschliessend die Postfunkkarten verschickt.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 10.11.12 18:07
Hallo,
Den Sinn und Zweck hat Gerd Böhmer schon bestens erklärt. Neben Amateurfunker gaben/geben aber auch auf Kurzwelle sendene Rundfunkstationen QSL-Karten als Empfangsbestätigung heraus.
Gruß Alex
geschrieben von: andreas +
Datum: 10.11.12 19:10
Frank Glaubitz schrieb:
-------------------------------------------------------
> In dem Zusammenhang scheint man wohl auch die
> abgebildeten Postkarten verwendet zu haben.
> Allerdings zu welchem Zweck ?
Das ist eine sog. QSL-Karte (gesprochen Kuselkarte) - Die Funkkontakte der Amateur-Funker werden mit einer persönlich gestalteten Bestätigungskarte, der QSL - Karte, bestätigt. Die Buchstabenfolge QSL bedeutet (im Morsealphabet), daß man die Aussendung der anderen Funkstation empfangen konnte.
Das ist eine so genannte QSL-Karte. Damit wurden/werden Funkverbindungen über weite Strecken bestätigt. Irgendwo in den unendlichen Weiten meiner Bodenkammer müsste noch eine aus Südafrika liegen. Kontakt erfolgte dank mächtigem Solar-Schiebewind auf dem 11m-Band mit lumpigen 4 Watt Leistung.
Befinden wir uns in einer Demokratie mit Meinungsfreihet oder herrschen noch Diktatur und Zensur?
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:11:10:19:15:35.
.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:06:16:15:22:41.
geschrieben von: HLeo
Datum: 10.11.12 20:40
Diese Leute sind Funkamateure, nicht Amateurfunker. Darauf legen schon etwas Wert.
Auch ich meine, dass sich "Amateurfunker" schon sehr amateurhaft anhört. Und damit täte man alten Kämpen dieser Gilde wirklich unrecht.
geschrieben von: andreas +
Datum: 10.11.12 21:06
HLeo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese Leute sind Funkamateure, nicht
> Amateurfunker. Darauf legen schon etwas Wert.
>
> Auch ich meine, dass sich "Amateurfunker" schon
> sehr amateurhaft anhört. Und damit täte man alten
> Kämpen dieser Gilde wirklich unrecht.
Aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zum Amateurfunkdienst:
Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.
Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung. Die Bundesnetzagentur führt deshalb Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch Erteilung von Amateurfunkzeugnissen und Prüfungsbescheinigungen. Mit dem Amateurfunkzeugnis oder der entsprechenden Prüfungsbescheinigung kann dann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden.
Noch Fragen Hauser?
andreas + zitierte aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zum Amateurfunkdienst:
----------------------------------------------
> Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr …
… und fragte, ob Hauser noch Fragen habe.
Ich heiße zwar nicht Hauser, aber haste was gemerkt, bei der Wiedergabe des Zitats?
„Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren …!”
"Amateur-Funker" liest sich übrigens (m.Mg.n.) gegenüber "Amateurfunker" sogar noch etwas despektierlicher und
ich kann daher verstehen, daß die Funkamateure etwas Wert darauf legen, auch beim richtigen Namen genannt zu werden.
Noch Fragen, Kienzle? ;-)
Gruß
Walter
(SCNR)
geschrieben von: HLeo
Datum: 10.11.12 21:49
Das ist eine glasklare Definition (gehört sich auch so für eine solche Behörde). Danke für das Zitat!
Die Funkamateure betreiben nach dieser Definition Amateurfunk. Genauso ist es. Funkamateure betreiben ihren Funk nicht beruflich sondern als Hobby. Das taten sie (und tun es auch heute hoffentlich) mit erstaunlicher Fachkenntnis.
Als Amateurfunker dagegen könnte man alle diejenigen bezeichnen, die zwar mit einem Funkgerät hantieren, das sie ja heutzutage ohne Lizenz betreiben dürfen, das aber ohne Fach- oder Sachkenntnis. Typisches Beispiel: CB-Funker. Und von eben diesen distanzieren sich angewidert die Funkamateure.
Nachträglich festgestellt(2x): Zuviel Zeit mit Denken verplemptert. Mikadofreund war schneller ...
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:11:10:22:28:43.
geschrieben von: Lupe
Datum: 11.11.12 16:21
Hallo Funkamateure / Amateurfunker haben eine entsprechende Pruefung bri der BUNDESNETZAGENTUR abgelegt, welche Sie auch berechtigt Ihre Funkgeraete selbst zu bauen usw.
oder
Wie es bei WIKIOEDIA so schoen ausdrueckt
Als geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte, unterliegt aber bei seinen Versuchen und seinem Funkbetrieb den umfangreichen Regelungen im Amateurfunkdienst. Diese Rechte wurden in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung. Den internationalen Rahmen gibt die VO Funk der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vor.
[
de.wikipedia.org]