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Re: ? Zangenabdruck - trägt der Fahrgast eine Mitverantwortung?

geschrieben von: Thomaner

Datum: 10.06.19 22:45


keksi28 schrieb:
Wieder mal klar das ich wieder der Ach so Böse bin. Auf dem Zangenabdruck steht immer das Datum und auch die Zugnummer. Einem BC100 Inhaber wie in diesem Falle sollte man das schon zutrauen, das man das versteht.

Doof nur das auf meine Argumentation... Woher man wissen soll, dass das Upgrade schon 1 Tag vorher benutzt wurde nicht eingegangen wurde.

Hier schreiben wieder mal welche, die absolut nicht wissen was draußen wirklich so auf den Zügen abgeht. Komisch nur das alle immer der Meinung sind, das man ne Nachschulung brauch. Sicher hat der Kollege, wenn es denn stimmt, mit dem falschen Datum ein Fehler gemacht. Aber es kann genauso auch wieder nicht stimmen. Wer hat nun Recht?

Fahrgast kann das Upgrade ja gerne einschicken als Scan. Dann wird es sicher auch geprüft und wenn es stimmen sollte, bekommt er sicher auch ein neues Upgrade. Wo ist nun das Problem?

Aber hier poltern ja immer die gleichen. Dabei rede ich mir von dem Standpunkt aus Sicht des Zub...

Aber glaubt mal alle, das man gleich zur Nachschulung muss, für was, was defintiv nicht falsch ist.

Mfg
Ja natürlich bekomsmt Du hier Wind, wenn Du direkt mal wieder unterstellst, dass der Fahrgast würde sich Leistungen auf Kosten der DB erschleichen.
Die meisten BC 100 Nutzer dürften keinen Zangenabdruck mehr sehen, weil sie ihn eben NICHT brauchen. Und selbst wenn dem so wäre: auch als PKW-Vielfahrer braucht man noch lange nicht automatisch Ahnung von Kfz haben.

Worauf soll man da eingehen? Wenn man mir vorwirft, ich sein einen Tag vorher schon mit dem Upgrade gefahren, soll mans mir auch nachweisen. Umgekehrte Beweislast haben wir noch nicht. Und wenn der Zangenabdruck aufgrund des Faktors Mensch eine hohe Fehleranfälligkeit besitzt, ist der Stempel als Nachweis nicht zu akzeptieren. Nicht von mir, aber auch nicht von Instanzen, die darüber entscheiden.
Zusätzlich hätte ich dem Zub auch noch eine Sitzplatzreservierung vom Morgen vorlegen können, wo genau jener, abgestempelter IC aufgeführt war. Nur hat er ja dann klein beigegeben.

Sorry, die erste Argumentation, nachdem erst sich ausgiebigst BC und Upgrade angeschaut hat, dass dies nur für eine Fahrt gelten würde. Dies wird aber eindeutig auf dem Upgrade widerlegt. Erst als ich ihm dieses Passus vorgelesen (!) habe, kam die Laier mit dem falschen Zangenabdruck.
Wie gesagt, auch eine Abschiedsfloskel oder eine Entschuldigung der Form halber, kam nicht, nur ein skeptischer Blick.
Allein dieses Verhalten rechtfertigt schon eine Nachschulung im Umgang mit Kunden.

Der Unterschied zum Kassenbon, damit auch Du es verstehst, ist, dass man einen Kassenbon auch als nicht fachkundiger Kunde lesen kann. Das ist beim Zangenabdruck anders.
Falsch ist es aber defintiv, den Fehler seiner Kollegen dem Kunden unterjubeln zu wollen und das als das normalste der Welt darstellen zu wollen.
Und ja, auch ich arbeite im Bereich des Schienenverkehrs und habe täglich Umgang mit Kunden, und da ich hier schon die ein oder andere Schulung genoßen habe, weiß ich, dass sowas ein no go ist.
Wenn da ein Kollege einen Fehler macht, was vorkommt, auch wir sind nur Menschen, muss er irgendwie gelöst werden, aber nicht indem ich der Kundschaft vermittel', dass der Kollege zwar möglichweise einen Fehler gemacht hat, das aber nun Pech ist und der Kunde diesen ausbadet.

Gruß

! und ? sind keine Rudeltiere.

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