geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 23.02.18 13:05
Es wäre ja mal interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage der weise Herr Minister diese Sonderstrafe durchsetzen will.Nun soll es Kürzungen geben:
Landtag heute : Buchholz gab bekannt, er habe schon Nägel mit Köpfen gemacht und der Bahn einen vertraglich nicht vorgesehenen Sondermalus angekündigt. Für jeden Monat, in dem die Pünktlichkeitsquote unter 90 Prozent bleibe, wolle das Land 250.000 Euro einbehalten und für jeden Monat mit mehr als ein Prozent Zugausfall 100.000 Euro.
soweit ich weiß war noch keine Lok in Kassel zur Rollkur !!...
Es sind immer noch rote 245er im Einsatz, bei keiner der blauen Loks funktioniert die Zugzielanzeige an der Fahrzeugfront, auch nicht bei denen, die angeblich zur "Rollkur" in Kassel waren, es laufen bei vielen Loks nur zwei der vier Motoren, immer wieder gibt es Zugausfälle wegen Lokschäden, z.B. geplatzte Ölleitungen.
Z. B. dem BGB.Es wäre ja mal interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage der weise Herr Minister diese Sonderstrafe durchsetzen will.
Da spricht der Linksgeleerte ...MD 612 schrieb:Z. B. dem BGB.Es wäre ja mal interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage der weise Herr Minister diese Sonderstrafe durchsetzen will.
geschrieben von: Küstenbahnfan
Datum: 23.02.18 22:20
geschrieben von: JaHo
Datum: 23.02.18 22:23
geschrieben von: MD 612
Datum: 23.02.18 22:30
Welcher nachweisbare Schaden ist denn dem Land SH entstanden??Man könnte als Land den Sondermalus anbieten und wenn die Bahn ihn nicht zahlen will, mit einer Schadensersatzklage drohne - vlt. einigt man sich dann außergerichtlich.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 23.02.18 22:45
So einfach ist das nicht und Peter hat Recht. Für den Sondermalus gibt es keine rechtliche Grundlage.JaHo schrieb:Welcher nachweisbare Schaden ist denn dem Land SH entstanden?Man könnte als Land den Sondermalus anbieten und wenn die Bahn ihn nicht zahlen will, mit einer Schadensersatzklage drohne - vlt. einigt man sich dann außergerichtlich.
geschrieben von: sylter
Datum: 24.02.18 07:38
ZitatMoin!
Wenn da nun 93 oder gar 96 % Pünktlichkeit erreicht werden, verstehe ich das Gemecker in SH nicht so wirklich.
Diese Pünktlichkeitswerte sind nun denn doch wirklich gar nicht mal soo schlecht! Da gibt es in anderen Regionen
noch weit schlechtere Werte.
Oder sind die o.g. Angaben gar gelogen? Was wären denn dann die wahren Angaben?
LG, Jürgen
hierbei handelt es sich um die im vertrag vereinbarte Quote wo der Minister bis vor kurzem von 96 sprach und jetzt auf einmal wird er mit 93 zitiert.
Der Tatsächliche Pünklichkeitswert liegt maximal bei um die 80 Prozent (oftmals auch darunter teils unter 50 % bei sonstigen Störungen) mehr ist auch gar nicht machbar aufgrund der überlastung der Infrastruktur und ständiger Baustellen und dies wissen alle der Beteiligten!
Dann würde ich dem Wert der Sonderpönale entsprechend als Regio die gefahrenen Leistungen reduzieren. Weil nicht bezahlte Leistung muss auch nicht erbracht werden. Spieße kann man auch umdrehen...MD 612 schrieb:Z. B. dem BGB.Es wäre ja mal interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage der weise Herr Minister diese Sonderstrafe durchsetzen will.
Quelle: [www.nah.sh]23.02.2018
Land plant Entschädigung für Marschbahn-Pendler[b][/b]
Verkehrsminister Dr. Buchholz hat am 23.2. im Landtag angekündigt, eine Sonderentschädigung für Marschbahn-Pendler auf den Weg zu bringen.
Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Marschbahn-Teilstrecke von Itzehoe nach Westerland (Linie RE 6) während des letzten Jahres wird das Land die Sylt-Pendler einmalig entschädigen. Zugleich haben NAH.SH und Verkehrsministerium einen Sondermalus (Zahlungsabzug) gegenüber der Deutschen Bahn verhängt. Danach behält das Land seit diesem Monat im Falle der Unterschreitung bestimmter Pünktlichkeitswerte rund zehn Prozent der Zahlungen an die DB Regio ein, die seit 2017 die Strecke bedient.
Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (23. Februar) im Landtag in Kiel sagte, werde für Kunden der zweiten Klasse eine freiwillige und einmalige Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt, für Kunden der ersten Klasse einmalig 75 Euro. Grundlage ist eine Monatskarte im Abonnement. „Wir wollen damit diejenigen entschädigen, die unter den Problemen auf der Strecke am meisten gelitten haben und leiden“, so Buchholz.
Zur Finanzierung der Entschädigung will das Land den verhängten Sondermalus verwenden. Demnach werden von der DB Regio seit dem 1. Februar 250.000 Euro für jeden Monat gefordert, in dem die Pünktlichkeit unter 90 Prozent liegt, und 100.000 Euro für jeden Monat, in dem mehr als ein Prozent der Zug-Kilometer ausfällt.
„Mir ist es wichtig, die Einnahmen aus dem Malus direkt an die Pendler auszuschütten. Ich gehe davon aus, dass DB Regio uns hier unterstützt und davon absieht, lange juristische Diskussionen zu führen“, so Buchholz. NAH.SH werde mit der DB Regio jetzt die Einzelheiten abstimmen. „Ich gehe davon aus, dass wir bis Ostern ein einvernehmliches Verfahren haben“, so der Minister. Er erinnerte daran, dass die Nahverkehrszüge von DB Regio auf der Marschbahn (RE 6) im letzten Jahr nur eine Pünktlichkeitsquote von 79,6 Prozent erreicht hätten.
(Medieninformation der Landesregierung)
NAH.SH wird auf [www.nah.sh] die Einzelheiten zur geplanten Entschädigung veröffentlichen, wenn diese feststehen. Das soll voraussichtlich bis Ostern 2018 der Fall sein.
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