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Lady in der Nachmittagssonne
geschrieben von Michael (KO) am: 30.10.11, 21:56
Aufrufe: 1705

Geplant war diese Szene nicht, in der sich 143 651, eine Schwester der White Lady, um 14:38 in einer der gefühlt seltenen Momente dieses Sommers vom warmen Sonnenschein verwöhnen lässt. Dass hierbei, wie auf einem Bahnsteig eines Hauptbahnhofs zu erwarten ist, auch Reisende mit abgebildet wurden, sehe ich als Laie von §23 (1) Satz 2 KunstUrhG abgedeckt.

Exif: Olympus E-300, ISO 200, f8 (-1/0), 1/160 bei 400mm (bezogen auf 35mm-Kleinbild)

2. Versuch, per EBV um eine Blende abgeblendet und nachgeschärft

Datum: 26.08.2011 Ort: Bremen Hbf Land: Bremen
BR: 143 Fahrzeugeinsteller: DB Regio
Kategorie: Stimmungen mit Zug


geschrieben von: GeraldS
Datum: 03.11.11, 11:42

Hallo,

die Abbildung der Person würde ich aus meinem beruflichen Hintergrund heraus, als extrem kritisch betrachten. In unserer Werbeagentur würde ein solches Bild bei einer Fotoagentur nur mit vorliegender Einwilligungserklärung gekauft werden. Die Person ist exponiert dargestellt, nicht nur Teil einer Menge, und erkennbar. Sie ist wesentlicher Teil der Bildspannung zur Lok. Höchste Vorsicht!!!

geschrieben von: elsker Danmark
Datum: 03.11.11, 16:58

Die Rechtsverdreher im hiesigen Forum haben trotz keines einzigen Semesters Jurastudium eine erstaunlich Bauernschläue und stets die korrekten Ausreden parat... meinerseits volle Zustimmung dir!

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