graetz schrieb:
Sie hat nur keine Relevanz. Es ist egal, wie "hochwertig" der Ersatzverkehr ist, wenn ein Ersatzverkehr gar nicht mehr notwendig ist. Oder nenne uns auch nur eine Fernverbindung, die auf ca. 10 Jahre mit einem Ersatzverkehr bedient wurde ohne technische Notwendigkeit.
Technische Notwendigkeit ist das eine, die Frage hier war eine juristische. Und ich weiß nicht wie man die Bahn dazu zwingen kann eine Strecke zu bedienen. Und wenn die Bahn sie nicht mehr benutzt, kann die Bahn auch sagen dass sie sie nicht mehr benötigt (da sie mittelfristig Vaihingen zu einem Umsteigebahnhof auf Fernverkehr macht und längerfristig über den Flughafen fährt). Mir dürfen da juristisch besser bewanderte aber gern widersprechen.