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 21 - Stuttgart 21 

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Re: Anhörungsverfahren für 1.3b wird gestoppt

geschrieben von: graetz

Datum: 10.02.21 15:02

Micha-0815 schrieb:
kmueller schrieb:
Micha-0815 schrieb:
was die Frage der Gäubahnunterbrechung anbelangt, bin ich da weit weniger optimistisch als Du: schließlich gibt es einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, der die Unterbrechung der Gäubahngleise vorsieht. Der Eigentümer (die Stadt) möchte die Grundstücke so bald wie möglich nutzen, und der Betreiber (die Bahn) kann seiner Betriebspflicht mutmaßlich durch Ersatzverkehr (der ja sogar hochwertig mittels S-Bahn geplant ist) gerecht werden.
In welchen DB-Dokumenten kann ich nachlesen, daß eine S-Bahn so hochwertig wie (oder gar hochwertiger als) ein DB-Intercity ist?

Es mag zwar sein, daß S-Bahnen seltener verspätet sind oder gar ganz ausfallen, aber kommt man damit auch von Stuttgart nach Zürich und umgekehrt?
Für Dich und andere Leute, die sich in der Regel nicht unbedingt mit Bahn-Belangen auseinandersetzen, sei nochmal extra darauf hingewiesen dass der Ersatzverkehr meist durch Busse ausgeführt wird. In diesem Fall gibt es aber eine S-Bahn-Strecke, die eine Lösung mittels Schienenfahrzeugen ermöglicht. Das hatte ich mit "hochwertig" thematisiert. Es tut mir leid, wenn das für machen Laien nicht sofort verständlich war. Siehe auch [de.wikipedia.org]
Du schwurbelst hier wieder nur rum und diffamierst nach wie vor. Wo bitte ist "hochwertiger Ersatzverkehr" definiert? Wikipedia liefert genau Null Argumente für deine Argumentation. Hier liegt nur ein "geplanter" Schienenersatzverkehr vor im Rahmen einer Baumassnahme. Die Baumassnahme hier heisst aber "Umleitung der Gäubahn über den Flughafen". Und du kannst du nicht ohne Not einen Ersatzverkehr einrichten für eine Massnahme, die Jahre später erst beginnt - wenn überhaupt. Es gibt ja keinen bahn- oder bautechnischen Grund, die Gäubahn Jahre vorher schon zu kappen.
Im Gegenteil könnte man den Ersatz vollständig bauen ohne Kappung und Ersatzverkehr. Oder legt man den Kopfbahnhof auch schon Jahre vor S21-Eröffnung still und schafft Ersatzverkehre von den umliegenden Bahnhöfen in die Innenstadt? Nein, man wartet bis nach der Eröffnung.

Du willst nicht anerkennen, dass es einen neuen Stand der Dinge gibt. Schon die Verlängerung von 6 Monate auf über 3 Jahre war grenzwertig. Aber gänzlich ohne einen planfestgestellten Ersatz - und der wird wie es aussieht 2025 noch nicht vorliegen - gibt es für die Kappung einfach keine Legitimation mehr.

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