Micha-0815 schrieb:
Käfermicha schrieb:
Das deutsche Verwaltungsrecht hat zu Recht und seit jeher einen eingebauten Querulantenschutz mit der Klagebefugnis. Offenkundig greift das hier sogar sehr effektiv.
Eher nicht. Denn im Artikel war zu lesen:
Zitat
Allerdings will der 5. Senat in seinen internen Beratungen auch die Klagegründe beleuchten (Aktenzeichen 5 S 969/18).
Die inhaltliche Klatsche mag daher am Donnerstag auch noch folgen.
Worauf viele Gegner "Verschwörung, Verschwörung!" rufen werden, außer einem hier, weil der nicht weiß was das Wort bedeutet.
Nein Micha, das Gericht wird sich nicht darüber äussern, ob der Brandschutz ausreichend ist. Es wird höchstens auf das Genehmigungsverfahren hinweisen.
Und wozu auch, ist es ja noch nicht mal final genehmigt.
Abgesehen davon sind auch Richter keine Brandschutzexperten.
Das ist wie beim SNA-Urteil. Auch da kam nur der Hinweis, dass ja noch nichts final ist beim Rückbau. Gleiches gilt eben für den Brandschutz.