alfons95 schrieb:
Da wird nicht diskutiert, da wird prozessiert.
Ich halte diese Antwort für etwas einfältig. Prozessieren wird nicht diskutieren ersetzen können.
1. Es wird, selbst wenn Sprungrevision zugestanden wird, Jahrzehnte dauern bis die Klage durch alle Instanzen sind und das abschliessende Urteil rechtskräftig ist. Da muss die Bahn entweder Stuttgart 21 vorfinanzieren oder der Bund muss einspringen. Das ist schon mal ein Diskussionpunkt.
2. Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich, dass ein Verwaltungsgericht die Vorstellung der Bahn teilt, dass die Aufteilung der Kosten in der Finanzierungsvereinbarung einfach auf die Mehrkosten extrapoliert werden. Es könnte also passieren, dass die Bahn am Ende mit zuwenig Geld von den Partnern dasteht, selbst wenn das Gericht den Projektpartner grundsätzlich eine Nachfinanzierung auferlegt. Dann wird diskutiert werden müssen, wer wie die Finanzierungslücke schliesst.
3. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Bahn mit ihrer Rechtsauffassung letztinstanzlich durchdringen kann, muss damit gerechnet werden, dass die Projektpartner sich durch Gegenklagen in anderen Bereichen Geld von der Bahn zurückholt. Bei einem so komplexen Projekt, wie S21 und dem bisherigen Geschäftsgebahren der Bahn dürfte es dafür Ansatzpunkte geben. Im schlimmsten Fall könnte das Land z.B das Meyer-Gutachten ins Feld führen und der ganze Fall landet letztlich vor dem BVerfG landet, mit der Gefahr, dass die die Finanzierungsvereinbarung für verfassungswidrig erklärt wird. Dann hätte die Bahn ein richtiges Problem - und reichtlich Diskussionsbedarf.