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 21 - Stuttgart 21 

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Re: Reaktionen

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 10.01.18 20:20

E44 schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Traumflug schrieb:
Immerhin gibt es jetzt einen eigenen Zeitungsartikel mit Reaktionen zu den bekannt gewordenen Brüchen der DB: [www.stuttgarter-zeitung.de]

Die Facebook-Kommentare von dort (habe extra dafür Ghostery abgeschaltet):

Das hat die StZ schon gehörig verbockt. Wie mcrx kürzlich erläuterte, werden da Äpfel mit Orangen verglichen, nämlich die Summe aus An- und Abfahrten mit Zughalten. Letzteres ist naturgemäß bei durchfahrenden Zügen aber nur die Hälfte von ersterem.

Dazu kommt, dass in den 100 An- und Abfahrten auch 36 des "ergänzenden Fernverkehrs" von/nach Ulm/Lindau enthalten sind, die werden heutzutage als IRE gefahren, und davon soll es sogar 64 Stück geben (= 16 Zugpaare = eine stündliche Linie).

Mit anderen Worten, es werden künftig nicht 6 von 100 "geplanten Fernzügen" von/nach Ulm fahren, sondern es wird auch mit diesen Plänen der Bahn 72 der 100 "geplanten" An- und Abfahrten von "Fernzügen" von/nach Ulm geben.
Eine bescheidene Frage, wie interpretierst du folgende Aussage:
64 Züge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs von und nach Ulm-München (Station NBS)
Im Zusammenhang. Unmittelbar über der Auflistung steht: "Für diesen neu entstandenen Flughafen/Filderbahnhof sind als Angebot folgende werktägliche An- und Abfahrten vorgesehen". Dass die Zahlen die An- und Abfahrten aufaddieren erkennt man an anderen Eckdaten, beispielsweise den 124 Regionalverbindungen von/nach Tübingen. Da fahren laut Schlichtung bekanntlich 2 pro Stunde und Richtung, also 4 Züge in der Stunde, über knapp 16 Stunden macht das 64 Züge, oder eben 128 An- und Abfahrten.

Dementsprechend sind mit der Aussage tatsächlich nur 32 Zughalte gemeint, 16 pro Richtung, also eine stündlich.

EDIT: das kann man inzwischen auch so in der Zeitung nachlesen: [www.stuttgarter-nachrichten.de]

Der andere Teil des Zusammenhangs ergibt sich aus den Kapiteln 1 "Grundlagen" und 2, "Festlegung der Bemessungsgrundlage". Es handelt sich um ein Anforderung, was die Infrastruktur leisten können soll, mit einer fiktiven Aufteilung der prognostizieren Fahrgastströme, und nicht um eine Festlegung eines Mindestfahrplans oder gar ein konkretes Fahrplanversprechen.

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