graetz schrieb:
cs schrieb:
Ich wollte wissen, bei welchen Abschnitten die Bahn trotz noch anhängiger Klagen mit dem Bau begonnen und nicht bis zum Abschluss der Verfahren gewartet hat
Schon lange bekannt:
[
de.wikipedia.org]
Zitat
Der BUND hatte vor der Räumung, am 30. September, noch versucht, die Baumfällungen zu verhindern und stellte dazu einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Verwaltungsgericht entschied am 14. Oktober, die Bahn habe die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hätte dem Gericht das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamt vom 30. September vorgelegen, so wäre dem Eilantrag des BUND wahrscheinlich stattgegeben worden.[108] Das Gericht entschied nicht, ob die Baumfällarbeiten als rechtswidrig einzustufen seien. Ausschlaggebend sei ausschließlich gewesen, dass das Eisenbahn-Bundesamt davon ausgegangen sei, dass die Arbeiten erst nach Vorlage der Unterlagen beginnen dürften.[108]
Vielleicht hat die Bahn ja daraus gelernt und ist jetzt vorsichtiger geworden (um Kosten zu sparen)?
War das eigentlich das einzige Mal, dass die Bahn mit Bauarbeiten für einen Abschnitt trotz anhängiger Klagen gegen diesen Abschnitt begonnen hat?
graetz schrieb:
Sie hat trotz der Klagen seit Sommer 2016 Baurecht am Flughafen. Also mehr Rechte als damals bei den Baumfällungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal genehmigt waren.
Und sie hat, wimre, im PFA 1.3a bereits mit Leitungsverlegungen zum Freimachen des Baufelds begonnen.