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 21 - Stuttgart 21 

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Re: Stuttgart 21 hält ausnahmesweise mal das Feiertagsgesetz ein

geschrieben von: Traumflug

Datum: 08.04.17 14:35

LostUnit schrieb:
Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde.
Bei so ziemlich jedem Bau, aber offensichtlich nicht beim Projekt Stuttgart 21. Eben deswegen ist die Bezeichnung "rechtsfreier Raum" nicht ganz von der Hand zu weisen.

Die Parkschützer haben natürlich nachgeforscht. Das EBA sagt, dass es für die Genehmigung nicht zuständig sein, es sei ein Landesgesetz (das ist richtig). Das Land verweist an das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt, da die Baustelle auf Stadtgebiet sei (das ist nach Gemarkung richtig, Eigentümer ist dennoch das Land). Die Stadt sagt, das Bergbauamt Freiburg sei zuständig und habe eine Genehmigung erteilt. Das Bergbauamt Freiburg weiss nichts davon, dass es eine Genehmigung erteilt habe.

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