LostUnit schrieb:
Kelle schrieb:
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.
Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.
Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...
Einfach Schwachsinn.
Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.
Ende der Diskussion.
Genau so ist es. Ich stell mir das Grad bei einem Hausbau vor, dass man von einem Bauherrn verlangt, die Baufirma zu beaufsichtigen. Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde. Der Bauherr muss sich auf diese, so wie die Gesetzestreue seines Auftragnehmer verlassen können.
Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt. Auf der S-21 Baustelle sind reihenweise Mitarbeiter, die direkt bei der Bahn angestellt sind. Natürlich müssen die melden, wenn etwas illegales passiert. Auch Auflagen des EBA müssen ja beachtet werden. Und auch das betrifft ja die Bahn direkt. Die kann das nicht so einfach delegieren, ohne dabei komplett die Verantwortung zu verlieren.