DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 21 - Stuttgart 21 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
In dieses Forum gehören alle Diskussionen und News zum Thema "Stuttgart 21". - Eine dringende Bitte an alle Beitragsverfasser: Sachlich bleiben - ganz gleich, ob man für oder gegen dieses Projekt ist. Beleidigungen und Verleumdungen sind auch in diesem Forum NICHT gestattet!
Diesen Beitrag den Moderatoren melden?

Re: Das Stillegungsverfahren nach §11 AEG

geschrieben von: Traumflug

Datum: 16.08.16 22:18

Micha-0815 schrieb:
Richtig, aber anders als Du meinst: Die werden sich schließlich Rainer Bohnet als einzigen Mitarbeiter und Vorstand geholt haben, weil der in seinem früheren Berufsleben mit ähnlichen Klagen schon mal Erfolg hatte.
Wie von Loeper ausgeführt hat, muss man keineswegs Vorstandsvorsitzender sein, um Piep sagen zu dürfen. Es dürfen sich durchaus mehrere Personen des Klägers äussern.

Micha-0815 schrieb:
Beim VGH Baden-Württemberg ist doch bereits seit 10 Jahren aktenkundig, dass der Tiefbahnhof die Kapazität steigert, nicht senkt. Dieser Aktenlage könnte wohl nur mit massiven Einsatz von Gutachtern gekippt werden, die sich die SNAG wohl weder leisten kann noch will. Zumal ja noch kein tatsächlich vergleichendes Gutachten dem Kopfbahnhof jemals eine höhere Leistung bescheinigt hätte.
Zunächst einmal ist es nicht verboten, Argumente zu wiederholen, die mal in einem anderen Fall nicht zum Erfolg geführt haben. Es geht bei der SNAG-Klage nicht wie damals um den Bau oder Nichtbau des Tiefbahnhofs, sondern um die Durchführung eines Stilllegungsverfahrens.

Dann war vor 10 Jahren eine Zeit, in der die Kritiker Bahn & Politik eher ausgelacht haben. So im Sinne von "dieses Projekt ist so absurd, dass die das nicht wirklich wollen können". Entsprechend locker aus der Hüfte hat man damals "gestritten". Diese Einstellung hat sich bekanntlich geändert.

Dann steht diese Betrachtung des VGH auf eher wackeligen Beinen, denn es wurden nicht die technischen Kapazitäten, sondern die Fahrpläne, und dort auch nur der Grundtakt, miteinander verglichen.

Das gleiche Urteil hat auch festgestellt, dass die Kapazität des Tiefbahnhofs bei 32-35 Zügen/h liegt. Ebenso wie die Planfeststellung. Inzwischen gibt es Gutachten, die dem Kopfbahnhof 50 Züge/h bescheinigen, auch wenn schienenbieger & Co. das immer ins Lächerliche ziehen wollen. Es gibt das Gutachten der TU Dresden, das Verspätungsaufbau am Flughafen bescheinigt; dort ist also ohne Panoramastrecke auf keinen Fall Mehrverkehr möglich. Prof. Heimerl bestätigt, dass die Wendlinger Kurve (zu) hart an der Grenze ist; auch da kein Mehrverkehr möglich. Die SNAG rechnet selbst in ihrem Geschäftsplan die mangelhafte Kapazität des Tiefbahnhofs allein vor; letztlich ist es ja wesentlicher Teil von deren Geschäftsidee, die nicht mehr machbaren Verkehre zu übernehmen. Und dann bin ich ziemlich sicher, dass VCD, Ingenieure22, WikiReal, Bodack selbst, Hopfenzitz alle mit Freude und gegen geringes Geld jeweils ein Gutachten erstellen würden, das die Notwendigkeit des zumindest teilweisen Erhalts des Kopfbahnhofs bestätigt.

Da gäbe es jede Menge Argumente und Gutachten zu heben, man könnte das Gericht quasi mit Beweisen fluten. Aber wollen muss man das natürlich schon, die Gutachten bringen sich nicht von alleine in die Akten.

Gib bitte eine Erläuterung, warum Du diesen Beitrag melden möchtest. Dies erleichtert es den Moderatoren, Deine Meldung zu verstehen.