Tunnelmaus schrieb:
Florian Ziese schrieb:
Dass heisst, nach deiner Meinung kann man eine der beiden heutigen Zufahrten nach Sulingen problemlos nach einem Bau der Umgehungskurve abbauen und keine Stilllegung ist dabei nötig. Schliesslich kann man mit einer Umwegfahrt und Kopfmachen ja genauso über die andere Zufahrt noch zum Bahnhof kommen. Oder ein anderes Beispiel, angenommen im Zuge der Wiedereröffnung Calw-Weil würde bei Renningen eine Verbindungskurve gebaut, um Direktzüge Calw-Böblingen unter Umfahrung von Renningen anzubieten. Könnte man dann also gleichzeitig die Verbindungsstrecke Weil-Renningen ohne Stilllegungsantrag abbauen? Deiner Argumentation nach ja, den schliesslich bleiben ja alle Bahnhöfe/Haltepunkte erhalten und zwischen allen Bahnhöfen sind weiterhin Fahrten möglich (nur nicht mehr auf direktem Weg). Die S 6 Weil-Stuttgart kann ja trotz Abbau der direkten Strecke nach Renningen weiterfahren (mit einem kleinen Abstecher ein Stück Richtung Böblingen und Kopfmachen).
Nein. Du übersiehst jede Verhältnismäßigkeit, denn die nötigen Umwegfahrten und Fahrtrichtungswechsel wären eine wesentliche Verschlechterung und Kapazitätseinschränkung.
Beides ist bei S21 im Übrigen nicht der Fall. Weder wird sich durch das Projekt der Betriebsablauf erschweren noch wird die Kapazität sinken, und sogar die Bahnsteige bleiben am fast selben Platz. Man mag zugestehen, dass der Stuttgarter Bahnhofsumbau etwas in dieser Form noch nie Dagewesenes ist, demzufolge keines der bestehenden Rechtsverfahren hundertprozentig auf die Verhältnisse passt - aber um eine klassische Stillegung handelt es sich sicher nicht.
Aha, aber wie komme ich bei S 21 von Stuttgart West nach Stuttgart Hbf? Man muss zuerst nach Zuffenhausen fahren, dort Kopfmachen und dann wieder ein ganzes Stück zurück fahren. Und das soll kein grösserer Umweg sein, als das von mir erfundene Gleisdreick bei Renningen? Das erkläre ich auch einfach zu als in dieser Form noch nie dagwesenes und verzichte auf eine Stilllegung...
Gruss
Florian