Re: PM: Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau des Gleisvorfeldes im Rahmen von S 21 bleibt ohne Erfolg
geschrieben von: rad3m
Datum: 10.08.16 16:24
Der Begriff "Bahnhof" ist eben wie Gummi. Hier jetzt als Start und Zielort von Bahnverbindungen genutzt.
..."Mit Strecke seien daher nicht die konkreten Gleisanlagen ... gemeint, sondern die Bahnverbindung zwischen zwei Orten. Dementsprechend sei auch mit dem Begriff Bahnhof im Sinne der Stilllegungsvorschriften nicht die konkrete bauliche Bahnhofsanlage gemeint, sondern der Abfahrts- und Bestimmungsort einer Strecke..."
Wenn man von dieser Definition ausgeht, müsste der Tiefbahnhof sämtliche Verbindungen bieten können, wie heute der Kopfbahnhof. Tatsächlich gibt es aber eine ganze Liste von Verbindungen, die vom Tiefbahnhof aus den verschiedensten Gründen nicht wird übernommen werden können, z.B. Dieseltriebwagen für umsteigfreie Fernverbindungen zu nicht elektrifizierten Zielen.
Die Verhandlungen der Planfeststellung zum Kopfbahnhof- Abbau werden also spannend.
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