Bibtrain schrieb:
Damit ist klar, dass die Bahn AG das Land spätestens dann verklagen muss, wie es der Aufsichtsrat 2013 beschlossen hat. Stimmt der Bericht des BRH, wovon ich ausgehe, und sollte ein Gericht der Rechtsauffassung der Bahn AG folgen, kämen auf die durch das Land vertretenen S21-Projektpartner Mehrkosten von 3,547 Mrd Euro zu. Da scheint eine Feststellungsklage dringend geboten.
Die Art, wie dies in dem Artikel diskutiert wird, ist erschreckend.
Das Ganze klingt in etwa so:
Zitat:
"Der Zug wird auf den nächsten 5 km entgleisen. Wir werden in 4 km eine Diskussion über die Verteilung der dadurch entstehenden Kosten einleiten."
Es gibt dazu auch eine Diskussion bei den Parkschützern:
[
www.parkschuetzer.de]