zur Blockabstandsfrage von ulionken:
Gutachten der Grünen:
[
www.kopfbahnhof-21.de]
"Um die geforderte gute Betriebsqualität sicherzustellen, wurden folgende Prämissen definiert, welche den vom Schlichterspruch geforderten „ anerkannten Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten“ entsprechen und so auch im Regelfall im DB-Netz angewendet werden:
Ø 3 Minuten Mindestabstand zwischen zwei Zügen gleicher Geschwindigkeit auf gleicher Strecke. Da bei einem Blockabstand von 1 km die technisch mögliche Zugfolgezeit bei weniger als 2 Minuten liegt, ist damit noch ein ausreichender Puffer gegeben, damit verspätete Züge die ihren „Slot“ verpasst haben, zu einer späteren Zeit zwischen zwei fahrplanmäßig fahrenden Zügen zwischengeschoben werden können, ohne dass es zu größeren Verspätungen kommt."
Nachtrag 12.02
In diesem Dokument der Grünen stehen auf S.8 noch eine Reihe weiterer Anforderungen an einen "guten" Fahrplan. Diese müsste man einmal mit dem gelieferten vergleichen.