Re: ?? Kauf einer Dampflok
geschrieben von: cavemaen
Datum: 14.04.21 12:57
Das Aufstellen als Denkmal oder im Garten ist Genehmigungspflichtig mit Auflagen und in Wohngebieten nicht machbar.
Ausnahme:
das Fahrzeug ist um seine eingene Länge verschiebbar, dann ist es ein Fahrzeug und kein ortsfester Gegenstand und die Ortsbehörde ist machtlos - solange kein Öl abtropft!!
R.
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