Wenn ich das recht aus den Antworten des Museums heraus lese geht es wohl um ...
geschrieben von: Christian Kehr
Datum: 09.03.20 14:51
Baurechtsprobleme und Brandschutz.
Wenn das Gelände immer noch als Bahnanlage gewidmet ist, hat die Stadt dort nichts zu sagen, ist also unzuständig. In die kommunale Planungshoheit etc. fällt das erst zurück, wenn nach § 23 AEG entwidmet würde oder worden wäre.
Zuständig ist ansonsten allein die Landeseisenbahnaufsicht, egal ob das Gelände nach BOA oder EBO betrieben wird.
... in Bayern wurde das doch schon beim Bahnpark Augsburg durchdekliniert, wenn auch wohl in anderer Himmelsrichtung, dort halt wohl die Eisenbahnaufsicht nicht mehr "mitgespielt" ...
Grüße
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