ingo st. schrieb:
Mal angenommen die 41 360 hatte noch Fristen. Sie könnte unter welcher Einsatzflagge auch immer Geld vor Sonderzügen verdienen. Wer ersetzt den Eigentümern denn die Nichteinnahmen aufgrund der ungeklärten Rechtssituation?
Konkret auf die 41 360 angesprochen: Wir kennen den Sachverhalt nicht und sollten nicht spekulieren.
Allgemein: Wenn ein Insolvenzverwalter jedoch bei der Verwaltung der Insolvenzmasse einem Dritten einen Schaden verursacht, dann könnte ggf. auch ein Anspruch unmittelbar gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Allgemein handelt es sich bei Ansprüchen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, oftmals um Masseverbindlichkeiten (= die werden nicht nach Quote befriedigt, sondern unmittelbar aus dem vorhandenen Geld der Insolvenzmasse ersetzt, und in gewissen Fällen haftet dafür dann auch ein Insolvenzverwalter.
Das ist aber alles graue Theorie. Ich denke wirklich dass es hier gute Gründe gibt, nichts zu sagen. Für die Zukunft, wo auch immer 41 360 unterkommt, fände ich aber eine offensivere Informationspolitik wünschenswert.