Re: Fragen zur Waldenburgbahn
geschrieben von: tkautzor
Datum: 02.04.21 17:31
Forschung oder Dokumentierung eines technischen Merkmals?
Man darf ja auch unter der 24-Stunden-Regel grenzüberschreitend Spaziergehen, nicht aber zu diesem Zweck mit dem eigenen Auto über die Grenze fahren. Also zu Fuss rüber und auf der anderen Seite kann man dann mit ÖV weiter an die Waldenburgerbahn, um dort in den Bahnhöfen oder entlang der Strecke auch noch zu spazieren.
Gruss, Thomas.
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