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Re: Nein, die sind aufgehoben worden. Es gilt auf voller Strecke der DB-Tarif.

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 02.02.20 13:57

kaufhalle schrieb:
In diesem Fall ist der Fahrschein aber nicht für innerösterreichische Nutzung vorgesehen, passt also nicht so recht auf die Frage. Ohne hiermit eine Stellungnahme zum konkreten Fall abzugeben (in dem ich die Regelung nicht kenne): Nicht alle Teilnutzungen sind grundsätzlich tarifkonform. Wo für Binnenverkehre deren Tarife vorgeschrieben sind, kann die "Überzahlung" durch Mitkauf einer weiteren Strecke tarifwidrig sein. Zumal die Beförderungsbedingungen der realen Fahrt (hier also des SVV) entsprechen. Das ist alles kein Automatismus.


Das ist selbstverständlich. Interessanter wäre die Frage, ob die Behindertenfreifahrt nach deutscher Regelung auch im Salzburger Binnenverkehr gilt, diese Frage wäre auch für z. B. die BC100 zu stellen. Zur zuvor gestellten Frage gehört es trotzdem nicht, weil das keine streckenbezogenen Fahrscheine sind, deren Besteuerung ortsabhängig sein könnte.
Hm, ja, das sind berechtigte Bedenken. Ich kann diese gut nachvollziehen. Auf der anderen Seite wenn Du solche Fahrscheine hast, kannst die Fahrt ja unterbrechen und später fortsetzen. Ausserdem kann Dich ja niemand zwingen aufgrund eines bestimmten Fahrscheins an fahrplanmässigen Halten im Zug zu bleiben. Da müssten sich die Kontrolleure fast in die Tür stellen. Andererseits gibt es auch in Berlin bei einigen Buslinien, die im B-Bereich fahren und einige Haltestellen transitweise im C-Bereich haben, auch so eine Regelung, dass man mit einem AB-Fahrschein auf diesen Linien auch den C-Bereich DURCHFAHREN darf, dort aber nicht ein- oder aussteigen darf. Auch hier die Frage, wie will man das umsetzen. Da kann man sich das Kontrollpersonal höchstens an den Türen aufstellen und die Leute kontrollieren, die aussteigen (möchten) oder aber das Personal stellt sich an den Haltestellen auf und kontrolliert dort die aussteigenden Leute.

Es gab früher auch in CH die Regelung, dass wenn ein Gruppenbillett (mind. 10 Pers.) mit fiktiven Personen günstiger ist als Einzelbillette (z.B. 8 oder 9 Einzelreisende), dass dann kein Gruppenbillett benutzt werden darf. Diese Regelung ist dann aber irgendwann weggefallen.
Ebenso wird in CH im Binnenverkehr die Mwst fällig, im Internationalen Verkehr jedoch nicht. Auch da gibt es eine Regelung, die fiktive Fahrten verbietet, z.B. man fährt bis Basel, löst aber bis Weil (Rhein), da dann keine Mwst fällig wird. Dies ist auch nicht zulässig. Auch hier die Frage, wie man das umsetzen/kontrollieren will, zumal man in Basel aus fast allen Ecken kommend, man so oder so in SBB umsteigen muss. Andererseits muss ich sagen, dass nur einige Profis diese Tricks wie bis Weil (Rhein) lösen aber nur bis Basel SBB oder Bad Bf fahren, kennen. Die wenigsten kommen auch die Idee, dass dies so günstiger sein könnte und werden diesen Trick daher auch nicht anwenden.

Herzliche Grüsse
Martin

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