2095_010 schrieb:
"10 Jahre" .... Der Verkehrsdienstevertrag ist nunmal nicht länger. Warum sollte man sich somit länger an Fahrzeuge binden? Das hat nichts mit Lebensdauer zu tun.
Mit Lebensdauer nicht, aber mit Abschreibung:
Wenn du keine Garantie hast, dass du die Fahrzeuge nachher noch benötigst (und keine Garantie hast, dass der Vertragsnachfolger die übernimmt), musst du sie in der Zeit abschreiben. Also jedes Jahr 10 Prozent, statt 3.4 Prozent bei einer Abschreibungsdauer von 30 Jahren.
Kannst dir vorstellen, wer das am Schluss zahlt.
Darum wahrscheinlich auch die Option mit leasen. Wobei sich dann für den Verleaser die gleiche Problematik stellt.
Nicht umsonst ist im PBG der Schweiz festgehalten, das die Fahrzeuge, wenn es verlangt wird, zum Restbuchwert an den Nachfolger übergeben werden müssen.
Und BW baut sich einen eigenen Fahrzeugpool auf, der an den jeweiligen Betreiber vermietet wird.
Gruss Leo