...zur Beseitigung jahrelang wiederholter Irrtümer über die Laufwerke....
geschrieben von: VB995
Datum: 22.04.19 09:51
....von 3-achsigen Reisezugwagen möchte ich das wiederholen, was ich ebenso jahrelang
dagegen geschrieben habe:
Die Laufwerke von Wagen mit sog. freien Lenkachsen als End-Radsätzen definieren sich hinsichtlich
ihrer Beweglichkeit nach § 85 der Technischen Vereinbarungen (TV), Fassung 1930.
Danach müssen ihre Achslager in der Wagenlängsrichtung nach jeder Seite aus der Mittellage (in
Längsrichtung gesehen) mindestens 2,8 * a * c Bewegungsfreiheit bis zum Anschlag an die Achs-
lagerführungen haben, wobei a den Abstand der führenden Radsätze in Metern und c den Abstand
der Außenflächen der Achshalter von der Wagenlängsmitte in Metern bezeichnet.
Zur selbständigen Rückstellung der Lenkachsen müssen nach § 54 Abs. 6 und 7 TV die Federgehänge
in ihrer Normallage eine Neigung von mindestens 45° gegen die Waagerechte haben, und sie müssen
den Vollausschlag der mit den Achslagern mitgehenden Federn ermöglichen.
Gleichartig müssen nach § 59 Abs. 3 und 4 TV die Radsätze von Lenkachsen mit insgesamt 4 Brems-
klötzen (also beidseitig) abgebremst sein, und das Bremsgestänge muss so eingerichtet sein, dass
es den Bewegungen der Lenkachsen folgt und dessen Bewegungen nicht behindert.
Das Querspiel der Mittelachse bei Radständen der Endradsätze von nicht mehr als 8,5 m soll nach
jeder Seite auf 15 mm begrenzt sein, bei Radständen von 8,5 bis 9,0 m auf 21 mm; die Stufierung geht
bis zu 10,0 m Radstand auf 34 mm beiderseitiges Querspiel. (§ 83 Abs. 3 Buchst. a) TV)
Diese Werte sind zu verstehen als Zuschlag zu den sonst konstruktiv vorgesehenen Spielen der Radsätze
in der Führung.
Laufwerke ohne Lenkachsen dürften einen Radstand von 4,5 m nicht überschreiten (§ 83 Abs. 6 TV).
Quelle: TV, Ausgabe 1930, herausgegeben vom Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Die TV wurde auch als DV 800 der DRG bezeichnet.
Es gibt noch dieses Werk:
Verein Mitteleuropäischer Eisenbahnverwaltungen (Hrsg.): Entstehung und Entwicklung der Bestimmungen
der TV über Achsstand, einstellbare Achsen, führende Achsen, Zwischenachsen, Außenachsen, Lenkachsen
und Drehgestelle, Bearbeitet von Reichsbahnoberrat Mertz, Reichsbahn-Zentralamt, Berlin, 1938
Darin wird aus den Ergebnissen der Versuche mit freien Lenkachsen der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen
und der Holländischen Eisenbahn in den Jahren 1888 und 1889 berichtet, dass bei Beachtung der eingangs
genannten Bau-Grundsätze die freien Lenkachsen eine Fahrgeschwindigkeit von 90 km/h in gebremsten
und ungebremsten Zustand gewährleisten. (a.a.O., S. 68)
Demnach wurden erstmals in der TV die Parameter für Lenkachsen bestimmt (Ausgabe des 1. Nachtrags,
vom Dezember 1898; darin in § 124, jedoch fehlte in dieser Bestimmung noch der Faktor c, der über den
sechsten Nachtrag von 1925 hinaus erst in der Neuherausgabe der TV von 1930 hinzukam).
Soweit das allgemeine Wissen dazu.
Nun zu den Unterschieden der Laufwerks-Konstruktion der alten 3-Achser und den B3yg-Umbauwagen
der DB:
Die alten Laufwerkskosntruktionen entsprachen den eingangs zitierten Parametern, wobei die Schaken
der mittleren Radsätzen zwecks Erreichens der größeren seitlichen Ausschläge länger waren, als die der
Endradsätze. Die Hg war 90 km/h.
Die B3yg-Wagen der DB hingegen haben neue, längere Federböcke bei den Endradsätzen erhalten, wozu
ihnen passende, verlängerte Schaken einteiliger Bauart verpasst worden sind. Damit erhielten die Wagen
ein überkritisches Laufwerk, was ihnen eine angehobene Hg von 100 km/h gestattete.
Dieses, und nicht das Zusammenkuppeln von zwei Wagen als Pärchen, war der Grund für die angehobene
Hg. Natürlich verlieh das Zusammenkuppeln dabei größere Laufruhe, unbestritten.
Aber eben nur das überkritische Laufwerk war das Hauptmerkmal der Unterscheidung von den Alt-
Konstruktionen. Die Aufhängung des mittleren Radsatzes blieb bei den B3yg-Wagen übrigens unverändert.
Ganz klar wird es mit Bezug auf die hier im Forum Historisches bzw. Wagen mehrfach angesprochenen wenigen
einzeln eingesetzten B3yg-Wagen, deren Hg-Anschrift nicht verändert worden ist.
Ich hoffe, dem weit verbreiteten Irrtum über den Grund für die angehobene Hg abermals abgeholfen zu haben.
Übrigens wurden die Laufwerke der DR-Reko-3-Achser nicht verändert. Für diese Fahrzeuge galten weiterhin
90 km/h als Hg.
Beste Grüße
VB995, der gerade zu Jahresende 2018 einem DR-Reko-3-Achser wieder auf die Beine geholfen hatte
Gib bitte eine Erläuterung, warum Du diesen Beitrag melden möchtest. Dies erleichtert es den Moderatoren, Deine Meldung zu verstehen.