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[CZ] Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen ab 10.09.2020

geschrieben von: dbi

Datum: 10.09.20 14:01

Außerordentliche Maßnahme Az. MZDR 15757/2020-33/MIN/KAN vom 09.09.2020 [mzcr.cz] (auf Tschechisch)
                    (Kursiv und Unterstreichung von mir.)

1.  Ab Donnerstag den 10.09.2020 bis auf Widerruf ist das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben:
a)    in allen Innenräumen von Gebäuden, außer dem Wohn- oder Aufenthaltsort (z.B. Hotelzimmer);
       in Schulgebäuden (von Vorschulen bis Universitäten) gilt die Verpflichtung nur für die Gemeinschaftsbereiche
       (z.B. Korridore und Toiletten);
b)    in öffentlichen Verkehrsmitteln.

2.  Die Verpflichtung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für:
a)    Kinder bis zwei Jahren;
b)    Kinder und pädagogisches Personal im Kindergarten sowie Kinder und deren Betreuer in einer Kindergruppe;
c)    Personen in Bildungsinstitutionen, die einjährige Fremdsprachenkurse mit täglichem Unterricht im Klassenzimmer anbieten;
d)    Internate und Jugendwohnheime im Falle vom Personal und den dort untergebrachten Kindern, Schülern oder Studenten;
e–h) Schulen in Jugendstrafanstalten, Sonderschulen usw.;
i)     Personen mit einer intellektuellen Störung, einer Autismus-Spektrum-Störung, und einer kognitiven Beeinträchtigung,
        oder mit einer schweren geistigen Störung, deren geistige Fähigkeiten oder aktueller Geisteszustand die Einhaltung
        dieser Verpflichtung nicht zulassen;
j–m) Hospitalisierte, Krankenhauspersonal im Dienst, Bewohner von Alten- und Behindertenheimen usw.;
n)    Angestellte und Personen in einer ähnlichen Position, einschließlich Beamte, für die Dauer, wo sie an einem Ort arbeiten,
        wo der Abstand zu anderen Personen mindestens 2 Meter beträgt;
o)    Fahrzeug-Fahrer in öffentlichem Verkehr, wenn sie keinen direkten Kontakt mit Fahrgästen bei derer Abfertigung haben;
p)    Gerichtsverfahren;
q)    Personen, die ein Autorenwerk (urheberrechtlich: work of authorship) aufführen (z.B. eine Theater-, Tanz- oder Musikaufführung),
        Personen, die einen Vortrag halten, und Personen, die ein audiovisuelles Werk oder eine Show ausführen oder produzieren;
r–s) Fernsehmoderatoren, Arbeitsbedingungen mit Risikofaktor 3 oder 4 für Temperaturbelastung, usw.;
t)     Kunden von Gastwirtschaften (wörtlich: Einrichtungen für Verpflegungsdienstleistungen)
        für die Dauer des Verzehrs von Lebensmitteln und Gerichten, einschließlich Getränken;
u)    Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, für die Zeit, die unbedingt erfordelich ist,
        um Lebensmittel und Gerichte einschließlich Getränke zu verzehren;
v)    Ehepartner während der Trauung und andere Personen, die bei dieser Zeremonie anwesend sind, und Personen, die eine
        Erklärung zum Eingang einer eingetragene Partnerschaft leisten, sowie andere Personen, die bei dieser Erklärung anwesend sind;
w)   Personen, deren Porträtfoto aufgenommen wird, während der dafür unbedingt notwendigen Zeit, bzw. ein Foto
       eines neuvermählten Brautpaares, einschließlich Gruppenfotos mit Haushaltsmitgliedern und anderen nahen Personen;
x)    Sportler oder Trainer für die Dauer des Trainings, der Übung, des Wettkampfs, Wettbewerbs usw.
y)    Personen in geschlossenen künstlichen Bädern, d.h. Schwimm- und Badebecken, Bäder für Säuglinge und Kleinkinder,
       Planschbecken, Kur- und therapeutische Bäder sowie Saunen.
____________________________

Örtliche Maßnahmen: Siehe [mzcr.cz] (auf Tschechisch),
       u.a. ist der Besuch von Altersheimen in einigen Landkreisen in West- und Südböhmen derzeit verboten (ändert sich fast täglich).

MfG, Dennis

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