internaut schrieb:
und im Zweifel haben die "Russen", die diese Züge nutzen, auch noch andere Pässe je nach ethnischer Herkunft (UA, BG, ROM, CCCP..)
Es reicht für das Einreiseverbot aus, die russische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Es macht keinen Unterschied, wenn man daneben noch andere Staatsangehörigkeiten besitzt. Das sieht man zwar u. U. weder dem Pass noch dem Einreisewilligen an, im Zweifelsfall wird man aber sicher den Aufwand einer Recherche in den eigenen Datenbanken nicht scheuen. Ich würde auch annehmen, dass das Verschweigen eine bestehenden russischen Staatsangehörigkeit eher nicht so gut ankommt, wenn es auffliegt.