KHEC schrieb:
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> MP schrieb:
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> -----
> > Auf
> >
> [
www.drehscheibe-foren.de]
>
> > 479708,5480200 wird von mehr als drei Stunden
> > Verspätung bereits bei der Abfahrt in
> Bonn-Beuel
> > berichtet. Gelten für einen solchen Zug
> > irgendwelche Fahrgastrechte?
>
> Seit wann gibt es einen Anspruch auf pünktliche
> Abfahrt?
>
> Ich war nicht vor Ort. Aber möglich wäre es ja
> auch, dass man manchen (verspäteten) Fahrgästen
> noch ihr Recht auf Beförderung gegönnt hat, indem
> man gewartet hat (aufgrund der eventuell
> vorhandenen Fahrplanreserven).
>
> Das ist aber eine rein theoretische Spekulation.
> Ich will damit nur ausdrücken, dass man eine
> verspätete Abfahrt nicht immer grundsätzlich
> negativ werten muss. Wichtiger ist doch, wann man
> ankommt.
Beim erstenmal läuft immer nicht alles so wie man es sich vorstellt.
Das erste Auto wurde erst um 9 Uhr verladen ... geplannt war 6 Uhr.
Da haben wir dann schon die 3 Stunden die am Ende zu viel waren.
Der nächste Zug fährt am 13. August ab Bonn-Beuel (RSE).