Wuhlheider schrieb:
Wenn man sich an die Vorschrift gehalten hat und die notwendige Streckenkundigkeit hatte, ist ja auch nichts passiert.
Man sollte auch bedenken, dass zu diesen Zeiten es keinen Funk auf den Loks gab. Und Signalfernsprecher waren auch nicht die Regel. Wie also hätte man bei Störungen den Zugverkehr aufrecht erhalten sollen?
Übrigens muss es irgendwann (vermutlich Anfang der 1970-er) eine Reform gegeben haben, denn damals tauchten dann die Signale mit rotem Mastschild auf. Das war eine Mischung aus ws-rt-ws -em und ws-sw-ws-sw-ws -em Mastschild. Also Fahrt bei Hl13 (oder Sv4) - also rotem Licht - nur auf Ersatzsignal oder Befehl, aber dann permissiv bis zum übernächsten Signal in Fahrt-Stellung.
MfG
Die Selbstblocksignale waren mit weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß em Mastschild ausgestattet.
Die Ausfahrsignale zum Beginn einer Selbstblockstrecke hatten hingegen rote Mastschilder angebracht. Hier durfte wegen des anschließenden Weichenbereiches bei ROT nur mit Ersatzsignal oder Befehl gefahren werden. Der Lokführer konnte in einem solchen Fall zwar von der richtigen Lage der Weichen, aber nicht vom Freisein des Streckenabschnittes, ausgehen.