Re: Zum Umsetzen von Güterzugbegleitwagen
geschrieben von: Grypsi2
Datum: 02.12.19 19:09
Hallo,
Züge hatten zwar eine wirksame Schlußbremse, besser alle Wagen hatten eine funktionierende Bremse, sowohl im Güter- als auch im Reisezug zu haben.
Es gab jedoch vereinzelt noch Güterwagen, die zwar eine Bremsleitung, jedoch keine Bremse hatten. Das waren Leitungswagen (ohne vorhandene Bremse.
Außerdem gab es hin und wieder Güterwagen mit defekter Bremse.
In Güterzügen durften jedoch noch 1 bis 2 Paare Drehschemelwagen (je 2 Wagen), die meistens innerhalb des Paares nur durch die Ladung (Baumstämme) verbunden waren, als Schlußläufer ohne wirksame Bremse mitführen, wenn ansonsten ausreichende Bremshundertstel im jeweilgen Güterzug vorhanden waren. Dahinter durften keine weiteren Güterwagen mitgeführt werden!
Ich kenne es so, dass damals Güterzugbegleitwagen, wenn überhaupt bei Diesel- und E-Loks noch vorhanden, sowohl an der Zugspitze, als auch hinter der Zuglok fahren konnten. Dies war von der Örtlichkeit oder dem Zugbildungsplan abhängig.
Bei Damploks als Zuglok von Reisezügen hatten die Gepäckwagen ja noch die zusätzlichen Funktionen, die Fahrgäste möglichst vor Rauch und Funkenflug sowie bei einem Zusammenstoß vor schlimmeren Folgen zu bewahren.
So war es jedenfalls bei der DR.
Grypsi
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