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 04 - Historisches Forum 

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Die ELB und die Bahn meinen...

geschrieben von: Plumps

Datum: 23.12.18 14:52

http://EvN.v20037.webgo24.de/EvN/Screenshot_20181223_144120.jpg

Stand 1962.

2
Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugbegleitern besetzen
(1) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ist während der Fahrt - außer bei ge-
schobenen Zügen - mit einem Triebfahrzeugbegleiter zu besetzen, wenn es
a) keine wirksame Sicherheitsfahrschaltung, Fahr- und Stillstandsüberwachungs-
einrichtung oder keine betriebsbereite Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten
des Fahrzeugs hat oder
b) mit mehr als 140 km/h ohne Zugbeeinflussung fährt, durch die ein Zug selbst-
tätig zum Halten gebracht werden kann und vorgeschriebene Geschwindig-
keitsverminderungen zeit- und wegeabhängig überwacht werden.

Stand 2006.


Grüße

Ekkehard

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