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über 160 km/h nur mit Beimann

geschrieben von: Andreas Knipping

Datum: 23.12.18 12:06

Auf dem Wege zu regulären 200 und 250 km/ gab es für die DB die Vorschrift, dass mehr als 160 km/h nur mit Beimann gefahren werden durfte. Ab wann galt das, und ab wann galt es ggf. mit welchen zusätzlichen technischen Anforderungen (Sifa, LZB ...) nicht mehr? Und dann natürlich: Frohe Weihnachten!

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