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140 679

geschrieben von: Klär

Datum: 05.05.18 00:30

Hallo,

gibt es eigentliche eine einheitliche Übereinstimmung darüber, ab wann ein Unfall ein Unfall ist (z.B. AW-Aufenthalt)?
Die Grenzen zwischen z.B. einem leichten Aufprallen auf einen Prellbock und einem kapitalen Totalschaden aufgrund eines frontalen Zusammenstoßes mit einem anderem Zug sind nämlich fließend...

Ob du folgenden Zwischenfall in die Liste aufnehmen möchtest, liegt also an dir:
Am 08.05.2003 konnte ich live einen kleinen Unfall einer 140 beobachten: 140 679 fuhr an diesem Tag in Saarbrücken Rbf mit CB 57200 (Neunkirchen (Saar) - Saarbrücken Rbf) durch eine sich dort zu dieser Zeit befindliche abgesicherte Gleisbaustelle und machte teilweise Kleinholz aus den Absperrvorrichtungen (eine Konstruktion, wie sie z.B. hier [www.bbbahn.eu] zu sehen ist. Die Lok entgleiste zwar nicht, fuhr aber mit ca. 5-10 km/h zum nahe gelegenen Bw Saarbrücken zur weiteren Untersuchung/Schadenbestandsaufnahme. Schwerwiegende Auswirkungen (wie etwa z-Stellung oder eine Überführung in ein Ausbesserungswerk) hatte dies aber wohl nicht.


Und noch eine Anmerkung:
Die Konstruktion "in" + Jahreszahl ("Unfall in 1989") gibt es im Deutschen nicht; das ergibt keinen Sinn und ist leider eine fälschlicherweise aus dem Englischen übernommene Eins-zu-eins-Übersetzung...

VG
Klär

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