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Re: Auflaufbogen vs Leitschienenbogen

geschrieben von: ytracks

Datum: 02.03.18 20:32

Ich habe hier etwas aus Gerhard Schramm, der Gleisbogen 4.Auflage 1962, also für unsere Epoche3 Fremorianer und sonstige Interessenten

Bogen mit Halbmessern unter 100m
a) Bauliche Vorschriften
In Regelspurgleisen die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen (Werksgleise, Privatanschlußgleise), dürfen die in Nr.12 angegeben kleinsten zulässigen Halbmesser (Hauptgleise auf Regelspubahnen >= 180m, Nebengleise >= 150m aus den Technischen Vereinbarungen von 1930 des Vereins mitteleuropäischer Eisenbahnverwaltungen) unterschritten werden, und zwar sind Halbmesser bis herab zu 35m zulässig.
Solche Bogen können entweder als Leitschienenbogen oder als Auflaufbogen hergestelt werden nach den Regelzeichnungen des Bundesbahnzentralamtes Minden. Der AzObv 35 enthält die Grundsätze für den Bau und Betrieb dieser Bogen. Danach sind die Gleisanlagen möglichst so zu gestalten, daß die Fahrzeuge nur gezogen werden (Umlaufgleise für Werklokomotiven, Spillanlagen) Seilzüge sollen nach innen wirken. Bei Halbmessern unter 50m sollen Übergangsbogen oder wenigstens kreisförmige Vorbogen mit doppeltem Halbmesser eingelegt werden (Mindestlänge 6m).

Bei Leitschienenbogen sollen zur guten Erhaltung der Spur- und Rillenweite bei Halbmessern unter 80m nur Stahlschwellen und mittelschwere Schienenprofile verwendet werden. Da die Bogen nur von zweiachsigen Fahrzeugen mit höchstens 8m Achsstand oder von Wagen mit zweiachsigen Drehgestellen befahren werden dürfen, werden sie ohne Spurerweiterung verlegt.. Die Rillenweite der Leitschienen beträgt 69mm, die Einlaufweite der Rille 110mm und die Länge der Leitschienenabbiegung beim Einlauf 500mm. Als Folge des Betriebes sind Spurerweiterungen bis zu 20mm zulässig.

Auflaufbogen sind kostspielig, ohne daß sie gegenüber den Leitschienenbogen einen Vorteil hätten. Der Erfindung der Auflaufbogen lag folgender Gedanke zugrunde: Die auf dem Spurkranz laufenden Außenräder rollen auf einem Kreis mit grösserem Halbmesser als die Innenräder. Dadurch soll das Wenden des Fahrzeugs erleichtert und der Bogenwiderstand verringert werden. Für eine frei laufende Einzelachse würde dies tatsächlich bis zu einem gewissen Grade zutreffen, und auch bei Wagen mit sehr kleinem Radstand kann der Auflauf den Bogenlauf noch merklich bessern. Aber bei den gewöhnlichen Eisenbahnfahrzeugen spielt der grössere Laufkreisdurchmesser der Außenräder für den Bogenlauf so gut wie gar keine Rolle mehr. Denn bei diesen Fahrzeugen ist der Bogenwiderstand ganz überwiegend eine Folge des Anlaufwinkels und der damit verbundenen Quergleitung der Räder, und nur zum kleinen Teil wird er durch die ungleichen Laufwege der Räder und der damit verbundenen Längsgleitung verursacht.

Die Auflaufbogen sind demnach auf Grund einer falschen Vorstellung über den Bogenlauf der Fahrzeuge entwickelt worden. Nachdem nunmehr bewiesen worden ist, daß unter den für die Auflaufbogen festgesetzten Betriebsbedingungen die Leitschienenbogen genau denselben Zweck erfüllen, hat man die frühere Vorschrift fallengelassen, nach welcher Bogen mit Halbmessern unter 100m als Auflaufbogen
gebaut werden mussten. Infolgedessen werden Auflaufbogen künftig kaum mehr neu verlegt werden.

Falls Interesse besteht bringe ich auch noch den Abschnitt b) Betriebliche Vorschriften

Viele Grüße

Ytracks

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