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Geraten: nicht Stangenantrieb, sondern Riegelverschluß

geschrieben von: cw

Datum: 12.12.11 09:22

Die Weiche ist ja handbedient. Also gehört das Gestänge nicht zum Weichenantrieb. Ich vermute eine Verriegelung, das heißt im Stellwerk oder EG stand dazu gehörend irgend ein altertümliches Gerät für die Fahrstraßensicherung, zum Beispiel ein Einheitsschlüsselwerk oder etwas aus dem Hause Jüdel. Was sagt denn die Stellwerksfraktion, die ist doch im Raum Darmstadt besonders aktiv?
Christopher

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