DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 04 - Historisches Forum 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Bilder, Dokumente, Berichte und Fragen zur Vergangenheit der Eisenbahn und des öffentlichen Nahverkehrs - Bilder vom aktuellen Betriebsgeschehen bitte nur im Zusammenhang mit historischen Entwicklungen veröffentlichen. Das Einstellen von Fotos ist jederzeit willkommen. Die Qualität der Bilder sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zur gezeigten Situation stehen.
Dies ist KEIN Museumsbahnforum! Bilder, Meldungen und Fragen zu aktuellen Sonderfahrten bitte in die entsprechenden Foren stellen.
Diesen Beitrag den Moderatoren melden?

Gronau & Schrankenpostennostalgie

geschrieben von: Eckhard Bohn

Datum: 28.02.10 20:28

Hallo im HiFo,

das allgemeine Interesse am Thema "Schrankenposten" möchte ich heute noch mal aufgreifen. Zuerst möchte ich einmal den Bahnübergang der Gildehauser Straße in Gronau zeigen, wie er sich um 1900 darstellte (Bild 1). Für den Schrankenwärter genügte offensichtlich eine einfache Holzbude als Unterkunft, vielleicht auch nur als Unterstand. Das Bild 2 zeigt als Bildausschnitt einen Bahnwärter, der sich an einer Drehschranke (Vertikale Drehachse) postiert hat.

[attachment 12514 Schranke1.jpg]

Postkartenansicht der Gildehauser Straße in Gronau, der Blick geht Stadtauswärts.

[attachment 12515 Schranke2.jpg]

Das weiße Holzgestell ist die Schranke, leider ist die Bildqualität auf Grund der Vergrößerung eher untere Sohle.

Nachfolgend noch eine kleine Abhandlung zum Dienst des Schrankenwärters. Diese habe ich aus einem Fachbuch (Ausgabe 1912) herausgescannt. Der Text verdeutlicht, daß dieser Dienst kein Zuckerschlecken war, wenn auch die Zug-Frequentierung der Münsterlandstrecken damals gering war.

Zu den Obliegenheiten des Schrankenwärters zählen das rechtzeitige Schließen und Öffnen der Wegeschranken, die Beleuchtung der Wegeübergänge, Offenhalten der Spurrinnen daselbst, Abziehen des Staubes, Besprengen der Übergänge, bei Eisbildung das Bestreuen mit Salz, das Regeln des Ganges der Schranken sowie das Ableiten des Wassers von der Bahnkrone.

Die Diensteinteilung hat sich nach den verschiedenen erörterten Gesichtspunkten und den für die Bemessung der täglichen Dienstzeit - des Nachtdienstes, der erforderlichen Dienstruhe und der freien Zeit für den Kirchgang - bestehenden Vorschriften der Verwaltung zu richten. Als oberste Grenze der Dauer der täglichen Dienstschicht gelten jetzt 15 Stunden. Diese Dienstdauer ist im ausschließlichen Schrankendienst üblich; eine Kürzung auf 13 - 14 Stunden ist nur bei dichter Zugfolge üblich. Eine 13 - 14stündige Dienstdauer ist auch im vereinigten Dienst angezeigt, sofern der Zugverkehr nicht sehr dicht ist. Auf sehr verkehrsreichen Linien, zumal mit Block- oder Drehbrückendienste, rechtfertigt sich die Doppelbesetzung mit abwechselnder 9- oder 12stündiger Dienstschicht. Der früher im vereinigten Dienst übliche sog. Dreimännerdienst - 1 Ablöser auf je 2 Posten mit je einem Wärter - ist nur bei Ausdehnung der Dienstschicht auf 16 Stunden durchführbar und dabei, um die Vorschrift über möglichst gleichen Wechsel von Tag- und Nachtdienst zu wahren, auch nur, wenn mindestens wöchentlich die Person des Ablösers gewechselt wird.

Im ausschließlichen Schrankendienst läßt sich unter Zuziehung der Familienangehörigen der Wärterdienst sehr leicht ordnen, wenn die Dienstschicht der Frauen auf 9- 10 Stunden und auch auf die Nacht erstreckt werden darf. Dann ist ein Ablöser nur zur Gewinnung der freien Tage nötig. Im vereinigten Dienste dagegen wird, sofern nicht eine nächtliche Betriebsruhe gegeben ist, neben dem beschränkten Dienst der Familienangehörigen meist ein täglicher Ablöser erforderlich, der jedoch für 2 oder auch 3 Posten die Ablösung bewirken kann. An freien Tagen werden den Wärtern gewöhnlich, je nachdem der Dienst ein leichter oder schwerer ist, in der Regel monatlich 2 oder 3 bewilligt, u. zw. früher in der Dauer von 24, jetzt meist von 32Stunden. Diese freien Tage werden gleichzeitig zum Wechsel von Tag- und Nachtdienst benutzt. Von Nachtschichten sollen fortlaufend höchstens sieben aufeinanderfolgen. Der Wechsel von Tag- und Nachtdienst kann bei doppelter Besetzung des Postens auch durch den Wechsel 9-und 12stündiger Dienstschichten bewirkt werden. Mindestens zweimal im Monat soll sonntags Gelegenheit zum Besuch des vormittägigen Hauptgottesdienstes nach vorausgegangener Nachtruhe gegeben sein. Am einfachsten und wirtschaftlichsten lassen sich diese Bedingungen bei dem Streckenwärterdienst, sowie im Schranken- und vereinigten Dienst unter Zuziehung der Familienangehörigen erfüllen. Wenn Flurwegübergänge an Sonn- und Feiertagen zur Zeit des Hauptgottesdienstes, etwa bei Anordnung eines Drehkreuzes neben der Schranke, geschlossen gehalten werden können, so kann hierdurch auf einzelnen Posten eine Ablösung zum Kirchenbesuch für die Wärter- und Familienangehörigen vermieden werden. Um eine Abstumpfung und Übermüdung im Schranken- und im Streckenuntersuchungsdienst zu verhindern, sind von manchen Verwaltungen beide Dienste in der Weise verbunden worden, daß zwischen beiden ein Wechsel stattfindet.

Einen schönen Restsonntag wünscht
Eckhard Bohn

Gib bitte eine Erläuterung, warum Du diesen Beitrag melden möchtest. Dies erleichtert es den Moderatoren, Deine Meldung zu verstehen.