Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen?
- "Der potentielle Autor"
Denkst Du ich schreibe von mir selber in der dritten Person?
- "Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass."
Wenn das mal kein Verhandlungskontext ist, weiss ich auch nicht...
Es geht nicht um das Urheberrecht (darüber wurde ja, siehe oben, verhandelt), sondern darum Photos aus privaten Sammlungen zugänglich zu machen. Das Problem sind gewisse (Hobby-)Photographen die das Gefühl haben, dass man mit diesen Büchern viel Geld verdient und entsprechend Forderungen stellten die das Buchprojekt unfinanzierbar machen.
kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Kaufhalle, ich verstehe nicht wieso Du auf meinen Beitrag eine solche Antwort gibst. Ich habe das Ergebnis der Verhandlungen geschildert. Wieso schreibst Du von Erstveröffentlichung, es geht ja eben grade um nicht veröffentlichte Photos!? Keiner der Beteiligten ist (oder war zumindest damals) tot... Alles was Du geschrieben hast wurde bereits erwähnt... Also, in der Summe völlig an der Sache vorbeigeschrieben.
#kopfschüttel
kaufhalle schrieb:
Cossebaude schrieb:
Es ging dabei um ein Güterwagenbuch. Der potentielle Autor hat aber Lücken in seiner Sammlung für die entsprechende Periode. Daher hat er bei anderen Photographen angefragt, die wollten dann teilweise Freiexemplare und Entschädigungen in einem "unverträglichen" Ausmass. Es ging also um Dokumentations-Photos, nix "künstlerisches" oder "kompositorisches"...
Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.
Der Kontext mit Verhandlungen war an der Stelle nicht ersichtlich, ebensowenig die Intention Deines Beitrags. Du schienst Dich darüber zu beklagen, dass Du auf solche Werke nicht einfach zugreifen darfst. Und das ist aufgrund des Urheberrechts nun mal so. Der 50-Jahre-Schutz gilt auch für unveröffentlichte Fotos, nur läuft da die Frist noch gar nicht. Und es gibt da nun mal keine Festpreise.