kaufhalle schrieb:
Das ist alles urheberrechtlich geschützt, mindestens bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (allenfalls für reine Fahrzeugaufnahmen anwendbar), alles andere bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberrechtsfreie Fotos gibt es innerhalb dieser Fristen nicht. Der Preis für die Nutzung ist Verhandlungssache.
Genau um letzteres ging es hier ja wohl. Wenn der aufgerufene Preis nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, kommt es halt zu keinem Abschluss. Und wenn die eine Seite nur "alles-nichts-oder" als Verhandlungsposition hat, dann ist sie auch ein Stück weit selber Schuld.