Re: [?] Vergriffene Bücher kopieren
geschrieben von: Helmut Philipp
Datum: 05.08.19 18:03
Das ist großer Quatsch, weder Urheber- noch Copyrightrechte erlöschen deshalb, weil eine Auflage verkauft ist. Wirklich Uni-Dozentin, und falls ja, welche Fachrichtung, zB Juristin? Nur so als Beispiel: Es kann ja auch eine vergriffene Auflage vom Herausgeber/Verlag/Autor etc nachgedruckt werden. Sind dann dennoch die Rechte erloschen? Wohl kaum... Bei der von Dir gesehenen Methode im Video würden sehr schnell etliche Anwälte aktiv werden, und das finde ich auch gut so.
Mit freundlichem Gruß
Helmut
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