Re: Urheberrecht in einer anderen Auslegung
geschrieben von: Ulrich Neumann
Datum: 20.02.19 16:19
Angemessene Vergütung ja, wenn er vom Bildautor oder vom Sohn ein Nutzungsrecht erhalten hat!
Gib bitte eine Erläuterung, warum Du diesen Beitrag melden möchtest. Dies erleichtert es den Moderatoren, Deine Meldung zu verstehen.