Aber dann könnte man ja auch Filme mit 45 min herausbringen. Weniger als irgendwo vorgeschrieben ist geht immer.
Mir wäre jetzt aber auch nicht bekannt, dass das JuSchG in irgendeinem Paragrafen die Länge oder Dauer von bestimmten Medien vorschreibt.
01 1066 schrieb:
Aber möglicherweise ist die Beschränkung irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben geschuldet (die DVD gelten doch als Info-Programm nach dem JuSchG), womöglich gibt es da auch eine Längenbeschränkung?