Re: ? zum Nutzungsrecht im Falle eines Verkaufsangebots (ebay)
geschrieben von: Rolf Hafke
Datum: 02.01.18 19:14
Es gilt generell:
Das Urheberrecht liegt beim Autoren (Text und auch Bild).
Das Urheberrecht wird vererbt! Auf die Hinterbliebenen,
sei es nun die Frau allein oder zusammen mit Kindern
(da fängt es an schwierig zu werden).
Auf jeden Fall bedarf es mit dem Verkauf einer Übertragung
der Urheberrechte, diese wären NOTARIELL vorzunehmen
(wer macht das schon????).....
Das hört sich bis hierher einfach an, ist in der Praxis aber VIEL
schwieriger. Achtung. An Sammlungs-Bildern oder Lektüre
verbleibt das Urheberrecht beim Autoren, nicht beim Inhaber
der Druckerzeugnisse!!!
In dem vorliegenden Fall hat der Bieter selbst keine Nutzungsrechte erworben,
ALSO kann er auch KEINE weiterverkaufen!!! Achtung!!!
Gruß
Rolf Hafke
PS: Ich habe mich mit dem Thema 2005 hier ausführlich (im Straßenbahn-Forum)
beschäftigt und für die AHN-Vereine (Museumsvereine in der Arbeitsgemeinschaft
Historischer Nahverkehr) dies vorgetragen.
Tatsache ist, dass fast keiner sich damit richtig auskennt .....
Daher verweise ich auf das Urheberrecht, Abschnitt III §§ 15 bis 24,
ganz speziell jedoch §§ 16 bis 19a
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