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Re: [E] Umbau der aufgegegeben Spurbusstrecken zu Straßenbahnstrecken einklagbar?

geschrieben von: Bahn4Future@eclipso.de

Datum: 03.05.21 21:07

kaufhalle schrieb:
Zitat:
Du übersiehst bei Deiner Argumentation, dass der Spurbus kein Versuchsbetrieb war, bei dem man Straßenbahninfrastruktur versuchsweise zweckentfremden musste, sondern dass die Beseitigung der Straßenbahn das Ziel war. Man hätte durchaus auch andere Versuchsstrecken finden können, wollte man aber gar nicht. Das Versprechen mit der Wiederherstellung wurde nur gegeben, weil es eh nicht wirksam einzufordern ist.
Das Ziel war die Äste loszuwerden, deren Umbau auf Normalspur nicht sinnvoll gewesen wäre, wir reden hier von einer Zeit in der immer noch die komplette Umspung mit Umbau auf Stadtbahn vorgesehen war.

Mit dem jüngsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Zusagen im Bezug zum Klimaschutz eben doch eingefordert werden können, sollte man einfach mal prüfen ob sich nicht auch solche Zusagen einfordern lassen. Ich meine damit jetzt nicht sofort anzufangen zu klagen, sondern wirklich nur eine Prüfung ob und unter welchen Bedingungen eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

Wenn ein solches Dokument wirklich eine Antwort der Bundesregierung gewesen ist wäre es unter Umständen sogar möglich die Kosten auf den Bund abzuwälzen, vielleicht könnte Essen sich seine Straßenbahnstrecken zum Nulltarif reaktivieren lassen, dann könnte man es nämlich auch parallel zu dem eindeutig wichtigeren Neubau der oberirdischen Anbindung des Hauptbahnhofes tun.

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