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Re: [B] Kunde = FFP 2, Fahrkartenkontrolleur = OP-Maske (1 Link)

geschrieben von: MichaM

Datum: 04.04.21 20:47

Gehe bitte nicht von bekanntermaßen aus! - erst Recht nicht bei mit-heißer-Nadel-gestrickten Coronaverordnungen. Diese Verordnung [www.berlin.de] gilt z.B. noch nicht, dies betrifft u.a. die nächtl. Ausgangsbeschränkungen, Kita-Schließungen etc.. Nicht nur auf der Berliner Homepage wird bewusst gelogen, auch verschiedene Medien übernehmen fast immer ungeprüft irgendwelche Aussagen, erst recht, wenn die vom Bürgermeister kommen.

Fakt ist: eine Verordnung ist frühestens 1 Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt [www.berlin.de] rechtswirksam. Die auf der Berliner Homepage veröffentlichte Verordnung [www.berlin.de] mit Stand 1. April gilt noch nicht! Somit gilt nach wie vor die Version vom 30.03.2021. Die "Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. April 2021" ist eben noch nicht juristisch wirksam verkündet.

Die Rechtsgrundlagen sollten eigentlich auch Kontrollettis, Ordnungsamtsmitarbeiter, Polizei etc. kennen. Vom gemeinen Bürger wird schließlich auch rechtskonformes Verhalten erwartet, obwohl die Taktfrequenz der Verordnungen(die ungültige ist erst die 39. in Berlin) für einen Normalo nicht beherrschbar ist! Damit glaube ich kaum an durchsetzbare Ordnungsgeldforderungen, auch wenn seltenst einer wegen 10 - 20 € streiten wird.

Auch @#$%&ereien, wie z.B. die Verordnung vom 23.3., die eigentlich noch den Gründonnerstagsfeiertag beinhalten sollte, wurde klammheimlich ohne diesen auf einem Sonnabend(!), den 27.3. ohne jegliches Tamtam vollkommen überraschend veröffentlicht. Dass da offenbar beim Datum und Inhalt betrogen wurde, macht diese aber nicht automatisch unwirksam. Hintergrund: Wenn die nicht gekommen wäre, gäbe es 2 verordnungsfreie Tage, da die damals geltende am 28. ausgelaufen wäre und die nächste bereits zum 31. März öffentlich angekündigt wurde ...
Micha

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