Hallo!
Ich füge mal folgendes zusätzlich zu diesem Thema ein:
1. [
www.bz-berlin.de]. Auch hier wird die unglückliche Regel angemerkt. Man bezieht aber immerhin den Arbeitsschutz ein (wegen Tragedauer).
2. [
www.bz-berlin.de]. Im 1. Fall geht es ebenfalls um die genannte Diskrepanz zwischen BVG-Kunde und -Mitarbeiter. Fälle 2 und 3 beziehen sich um andere Sachverhalte.
Kai-Uwe, der "Cottbuser"