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Re: [K/BN]: Stadt Hürth will 2020 Grundsatzbeschluss für die SL 18/19 nach Hürth EKZ

geschrieben von: Acobono

Datum: 09.02.20 18:10

Christoph L schrieb:
Das Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz kommt auch bei Kreuzungen zwischen einer Straßenbahn auf unabhängigen Bahnkörper und Straßen zur Anwendung. Dies ist klar geregelt.
Vorteil einer Straßenbahntrasse wäre der deutlich geringere Querschnitt. Eine zweigleisige Eisenbahn ist mindestens 12 m breit, bei einer zweigleisigen Straßenbahn genügen 8,50 m. Eingleisige Eisenbahnstrecken sind meist 9 m breit, so dass diese als Straßenbahn zweigleisig ausgebaut werden können.
Sicherungsanlagen und Betriebsführung sind bei Straßenbahnen auch einfacher. Ohne Kenntnis der konkreten Planungen ist der Sinn der einen oder anderen Möglichkeit der Konzessionierung reines Philosophieren.
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz bezüglich EBO aber nicht bei BÜSTRAs.

Und du hast nicht ganz den Punkt verstanden: Eine Umwidmung nach BOStrab von EBO kann nur (nach besonderer Genehmigung) erfolgen, wenn die Sicherheitsvorschriften der EBO dennoch eingehalten werden. Man kann eben nicht die deutlich einfacherern Sicherungsanlagen und Betriebsführungen nach BOStrab benutzen. Man wendet praktisch die BOStrab hier als Erweiterung oder Variante der EBO an, nicht als Alternative. Das einzige was du durch dieses Manöver gewinnst sind andere Richtlinien bezüglich Lichtraum und Achslasten, sowie eine besser mögliche Anpassung an die Bremswege der Straßenbahn. Um eine Strecke komplett nach BOStrab zu konzessionieren müsstest du sie erst ent- und dann wieder neu-widmen. Das ist das Problem, und der Grund warum das auf bestehenden Strecken mit Vollbetrieb praktisch nie umgesetzt wird.

Und wie von anderen schon erwähnt, die Strecke durch Hürth ist bereits zweigleisig und existent, ebenso wie der Abzweig. Es fehlt nur das Stückchen entlang des Hürther Bogens, was neu gebaut werden muss und so problemlos als BOStrab-Stummel fungieren kann. Nur die Umwidmung zu BOStrab der Gesamtstrecke auf Hürther Stadtgebiet ist irrsinnig, da die einzig sinnvolle Methode nichts von dem halten kann was sich die Stadt Hürth davon verspricht (finanzielle Erleichterung, kürzere Schrankenzeiten, weniger strenge Regelwerke).

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