Zitat aus Wikipedia:
noch in den 1920ern war die apostrophierte Schreibweise die gängige Wahl vieler Unternehmen (Meier’s Weltreisen, Hütter’s neue Wohnwelt etc., vgl. auch Beck’s, Brehm’s), welche im Nachhinein umfirmierten. Seit der Rechtschreibreform von 1996 ist diese Verwendung zulässig, wenn sie die Grundform eines Eigennamens verdeutlichen soll (z. B. Andrea’s Blumenecke).
Interessant. Als Schreibung von Eigennamen war der "Deppenapostroph" offenbar nie verboten, und ist seit der letzten Reform sogar offiziell möglich. Na, was soll´s. Oder besser: Was solls? ;-)